Am Samstag, 29. Juni 2019 öffnet das Oberlandesgericht Stuttgart den Neubau des Prozessgebäudes in Stuttgart-Stammheim von 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr und lädt alle Interessierten zu einem Tag der offenen Tür ein.
Die Gerichtspräsidentin Cornelia Horz freut sich auf viele Besucherinnen und Besucher: „Die interessierte Öffentlichkeit bekommt Gelegenheit, sich an diesem Tag selbst einen Eindruck vom außergewöhnlich ästhetischen und funktionalen Neubau zu verschaffen“.
Wo sonst hochgesicherte Prozesse stattfinden, sollen an diesem Tag Bürgerinnen und Bürger Informationen zum Gebäude, zu Staatsschutzverfahren und zur Justiz bekommen. Cornelia Horz betont: „Es ist mir wichtig, dass die Justiz mit der Öffentlichkeit in Kontakt tritt, um ihre Arbeitsweise zu erklären. Nur was man kennt, weiß man zu schätzen. Ein Rechtsstaat lebt ganz wesentlich vom Vertrauen seiner Bürger in die Dritte Ge-walt“.
Daher
erwarten die Besucher neben Info-Ständen auch Vorträge zum Alltag eines Strafrichters oder zur Geschichte der Prozessgebäude
in Stuttgart-Stammheim. Die Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften gibt Informationen über das Berufsbild des
Justizwachtmeisters sowie spannende Einblicke in ihre Arbeit. Daneben stellt die Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg
ihre Arbeit und Angebote vor.
Die PräventSozial gemeinnützige GmbH gibt Auskunft zu den Themen Zeugenbegleitung und Psychosoziale Prozessbegleitung und zeigt
das Online-Angebot „www.zeugeninfo.de“.
Die Justizvollzugsanstalt Heilbronn bietet eine Weinverkostung von Erzeugnissen der landwirtschaftlichen Außenstelle Hohrainhof an. Dabei können auch weitere Produkte des Vollzuglichen Arbeitswesens Baden-Württemberg erworben werden.
Für ein vielfältiges kulinarisches Angebot sorgt die „Gourmetcompagnie“ der Justizkantine. Die Besucher können sich mit schwäbischen Snacks und Fingerfood stärken.
Wer dabei auf den Geschmack des attraktiven Berufsfeldes „Justiz“ kommt, kann sich an diesem Tag unter dem Slogan „Mit Recht in die Zukunft“ (hier) auch hierüber informieren.
Seit April 2019 verhandeln die Staatsschutzsenate des Oberlandesgerichts Stuttgart im neu erbauten Prozessgebäude, das sich selbstbewusst nach außen, hell, freundlich und vielfarbig im Inneren zeigt. Die Sitzungssäle sind durch viel Tageslicht und warmes Eichenholz bestimmt. Nach Plänen von Müller Reimann Architekten, Berlin, wurden unter der Leitung von Vermögen und Bau, Amt Ludwigsburg, ab 2015 für rund 29 Mio. Euro zwei Gerichtssäle samt der für Hochsicherheitsverfahren erforderlichen Infrastruktur mit modernster Sicherheits- und Medientechnik errichtet. Der Bau ersetzt das 1975 in Betrieb genommene sogenannte Mehrzweckgebäude, das vor allem durch die Prozesse gegen die RAF bundesweit bekannt wurde.
Hinweise:
Es sind nur eingeschränkt Parkmöglichkeiten vorhanden: eine Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln (U15 bis
Endhaltestelle Stammheim) wird daher empfohlen.
Es findet eine Einlasskontrolle statt.
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Gefährliche Gegenstände, wie Messer, Schlagstöcke u. ä, größere Objekte, Koffer, Taschen und Rucksäcke
sowie Kinderwagen dürfen nicht mit ins Gebäude genommen werden.
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Jegliche Flüssigkeiten, Speisen und Getränke dürfen nicht mit ins Gebäude genommen werden.
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Das Mitführen von Tieren ist nicht erlaubt.
Programm:
10:15 „Vom MZG zum OPS – aus der Geschichte der Verhandlungsgebäude in
Stuttgart-Stammheim“
10:30 „Wir gewährleisten Sicherheit bei Gericht!“ - Vorführung der
Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaf-ten
11:00 Staatschutzverfahren – was ist das?
11:30 „Von Zuffenhausen über Stammheim in den Ost-Kongo - Einblicke in die Tätigkeit und
das Leben eines Strafrichters.“ Ein Vorsitzender Richter am OLG berichtet
12:00 „Vom MZG zum OPS – aus der Geschichte der Verhandlungsgebäude in
Stuttgart-Stammheim“
12:30 „Wir gewährleisten Sicherheit bei Gericht!“ - Vorführung der
Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften
13:00 „Von Zuffenhausen über Stammheim in den Ost-Kongo - Einblicke in die Tätigkeit und
das Leben eines Strafrich-ters.“ Ein Vorsitzender Richter am OLG berichtet
13:30 Staatschutzverfahren – was ist das?
14:00 „Wir gewährleisten Sicherheit bei Gericht!“ - Vorführung der
Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften
14:30 „Von Zuffenhausen über Stammheim in den Ost-Kongo - Einblicke in die Tätigkeit und
das Leben eines Strafrichters.“ Ein Vorsitzender Richter am OLG berichtet
15:00 „Vom MZG zum OPS – aus der Geschichte der Verhandlungsgebäude in
Stuttgart-Stammheim“
15:30 „Wir gewährleisten Sicherheit bei Gericht!“ - Vorführung der
Sicherheitsgruppe der Gerichte und Staatsanwaltschaften
Ergänzende Informationen zum Oberlandesgericht Stuttgart 2019 (Stand: 1. März 2019):
Das Oberlandesgericht Stuttgart ist eines von 24 Oberlandesgerichten in Deutschland, gemessen an der Einwohnerzahl seines Bezirks (ca. 6,2 Millionen) das drittgrößte. Es ist - neben zahlreichen Sonderzuständigkeiten - sachlich als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Familiensachen sowie als Revisions- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen zuständig. Im Staatsschutzstrafrecht, bei dem u. a. Anklagen wegen Spionage, Terrorismus und Kriegsverbrechen verhandelt werden, ist das Oberlandesgericht Stuttgart auch als erste Instanz für ganz Baden-Württemberg zuständig. Am Oberlandesgericht sind (Stand März 2019) 114 Richterinnen und Richter tätig, davon eine Präsidentin, eine Vizepräsidentin und 25 Vorsitzende. Das Gericht hat sieben Strafsenate (davon derzeit drei Senate für Bußgeldsachen), 21 Zivilsenate (davon fünf Familiensenate), einen Senat für Landwirtschaftssachen, einen Kartellsenat, einen Senat für Baulandsachen, einen Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen und einen Senat für Entschädigungs- und Wie-dergutmachungssachen.
Außerdem
gehört zum Oberlandesgericht Stuttgart seit 1953 eine Verwaltungsabteilung, die in der Justizverwaltung die Stellung einer
Mittelbehörde einnimmt. Zu deren Zuständigkeitsbereich gehören neben dem Oberlandesgericht Stuttgart selbst acht
Landgerichte, 56 Amtsgerichte, die Generalstaatsanwaltschaft Stutt-gart und acht Staatsanwaltschaften. Hinsichtlich der
Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften beschränkt sich die Zuständigkeit auf die Personalverwaltung (mit Ausnahme
der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, für die das Justizministerium zuständig ist). Der zu verwaltende
Personalbestand (Stand Dezember 2018) beläuft sich auf ca. 1075 Beamte des gehobenen Justizdienstes (Rechtspfleger), ca. 275
Gerichtsvollzieher, ca. 680 Beamte des mittleren Justizdienstes (Justizfachwirte), ca. 200 Beamte des mittleren Justizwachtmeisterdienstes
sowie ca. 1.630 Justizangestellte. Jährlich werden etwa 400 bis 500 Rechtsreferendare und ca. 150 Anwärter für die
Laufbahnen des gehobenen Dienstes (Diplom-Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher) sowie ca. 100 Justizfachangestellte ausgebildet. Das
dafür zur Verfügung stehende Personalbudget beträgt pro Jahr ca. 174 Millionen Euro. Durch die Bewirtschaftung der
Haushaltsmittel für die o.g. Gerichte wird eine weitere Grundlage für einen funktionsgerechten Geschäftsablauf geschaffen.
So wirkt die Verwaltungsabteilung bei der Aufstellung des Haushaltsplans für das Land Baden-Württemberg mit, legt die Höhe
der Budgets für die einzelnen Dienststellen fest (dezentrale Budgetverantwortung) und organisiert zentrale Beschaffungen. Zusammen mit
dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg sorgt sie weiter für eine sachgerechte Unterbringung der
Behörden.
Zum Jahreswechsel 2017/18 wurden 229 württembergische Notariate aus über 420 Gebäuden in die Amtsgerichte eingegliedert.
Die Aufgaben im Nachlass- und Betreuungsbereich werden seit 1. Januar 2018 von den 56 Amtsgerichten wahrgenommen. Viele frühere Notare
sind jetzt in den Amtsgerichten im Nachlass- und Betreuungsgericht tätig; im Übrigen nehmen nun Rechtspfleger diese Aufgaben
wahr. Für die 6,2 Millionen Bürger, die im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart leben, werden von den Amtsgerichten
über 59.000 Betreuungsfälle geführt und jährlich ca. 61.000 Sterbefälle bearbeitet.
Am 1. Juli 2014 hat das IuK (Informations- und Kommunikationstechnik)-Fachzentrum Justiz, welches beim Oberlandesgericht in Stuttgart als eigene Abteilung angesiedelt ist, seine Arbeit aufgenommen. Es ging aus der „Gemeinsamen DV-Stelle Justiz“ hervor, welche bereits 1990 gegründet worden war und die Justiz-IT für die Ordentliche Gerichtsbarkeit und die Staatsanwaltschaften von Anfang an begleitet hatte. Das IuK-Fachzentrum Justiz ist als zentraler Ansprechpartner für sämtliche IT-Fragen sowie die Hard- und Softwareausstattung der gesamten Justiz in Baden-Württemberg und damit für die Gerichte, Staatsanwaltschaf-ten, Zentralen Grundbuchämter und den Justizvollzug zuständig. Neben der Pflege der bisherigen Fachverfahren entwickeln im IuK-Fachzentrum Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Justiz eine zukunftsfähige IT-Landschaft, in welcher der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte zum Alltag gehören. Das IuK-Fachzentrum Justiz verfügt über Außenstellen in Karlsruhe und Rottenburg. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen größtenteils aus klassischen Justizberufen. Daneben gibt es aber auch Kolleginnen und Kollegen mit technischer Ausbildung. Im Hinblick darauf bietet das IuK-Fachzentrum auch Studienplätze für Wirtschaftsinformatik bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg, Standort Mannheim, und Ausbildungsplätze zum Fachinformatiker bei der IHK Region Stuttgart an.
(weitere Informationen auf www.olg-stuttgart.de und www.mit-recht-in-die-zukunft.de.)