Informationen über das Verfahren zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen stellt das Oberlandesgericht (OLG)Karlsruhe auf seiner Homepage zur Verfügung.
Die Informationen gelten entsprechend auch für den Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart.
Bitte beachten Sie bei der Lektüre der Information, dass für die Fälle aus dem Bezirk des OLG Stuttgart nicht das OLG Karlsruhe, sondern das OLG Stuttgart zuständig ist.
Anfragen und Anträge mit den vorzulegenden Urkunden sind in diesen Fällen an folgende Anschrift zu richten:
Oberlandesgericht Stuttgart
Verwaltungsabteilung - Abt. VII
Postfach 10 36 53
70031 Stuttgart
Die zuständigen Ansprechpartner in der Abteilung VII