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Anstelle der Ersten juristischen Prüfung verfügen Sie über einen ausländischen Hochschulabschluss
Hier finden Sie:
Hinweise
für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss
(pdf-Datei)
den Antrag
auf Zulassung zur Eignungsprüfung (pdf-Datei)
den
Wortlaut des § 112 a DRiG (pdf-Datei)
den
Wortlaut von § 8 JAPrO-BW (pdf-Datei)
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an
RiLG Dr. Klink
Telefon: 0711 212 3075
E-Mail: Thomas.Klink@olgstuttgart.justiz.bwl.de
