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Foto OLG Stuttgart Olgastraße 2 mit Skulptur

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Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich, per Telefax, nach Terminvereinbarung zur Niederschrift vor der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist allerdings nicht zulässig. Die einzelnen Schritte zur elektronischen Einreichung sowie alle notwendigen Informationen hierfür finden Sie auf www.ejustice-bw.de. Beachten Sie bitte, dass in zahlreichen gerichtlichen Verfahren ein Anwaltszwang bestehen kann und es zudem besondere Bestimmungen hinsichtlich einer zu wahrenden Form für Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen geben kann.

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