Psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besondere Form der Zeugenbegleitung und versteht sich als ergänzendes Angebot für besonders schutzbedürftige Verletzte von Straftaten. Psychosoziale Prozessbegleitung umfasst qualifizierte Betreuung, Informationsvermittlung und Unterstützung von Verletzten mit dem Ziel, ihre individuelle Belastung zu reduzieren und die Aussagetüchtigkeit als Zeugin oder Zeuge im Strafverfahren zu fördern. Weitergehende Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg.
Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung durch die Justiz erhalten Sie in der Rubrik "Service" dieser
Internetseite unter "Informationen zum Datenschutz in der Justiz".
Übersicht der psychosozialen Prozessbegleiter und Prozessbegleiterinnen in Baden-Württemberg alphabetisch oder nach Landgerichtsbezirken
Gesetzliche Grundlagen:
- Gesetz über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (PsychPbG)
- Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG)
- § 406g StPO
- Verordnung des Justizministeriums zur psychosozialen Prozessbegleitung im Strafverfahren
Die Anerkennung als psychosoziale Prozessbegleiterin oder psychosozialer Prozessbegleiter in Baden-Württemberg richtet sich nach dem Landesgesetz AGPsychPbG. Zuständig ist das Oberlandesgericht Stuttgart.
Das Merkblatt zum Anerkennungsverfahren für die psychosoziale Prozessbegleitung sowie Antragsformulare etc. finden Sie hier.
Ein Schreiben zur Verfügbarkeit von Räumlichkeiten in den Amts- und Landgerichten für psychosoziale Prozessbegleitung finden sie hier.
Anlage Landesgesetz zum Schreiben
Anlage Bundesgesetz zum Schreiben
Koordinierungsstelle Psychosoziale Prozessbegleitung Baden-Württemberg
PräventSozial Justiznahe Soziale Dienste gemeinnützige GmbH - Bewährungshilfe Stuttgart e.V., Neckarstraße 121, 70190 Stuttgart
Kontakt zentral: 0711/58533950; kontakt@zeugeninfo.de