Sachverständige (auch Gutachter genannt) nehmen aufgrund ihrer Sachkunde zu tatsächlichen Sachverhalten Stellung, über
die der Richter keine eigene Fachkenntnis hat. Gutachter haben die Aufgabe, den vorgegebenen Sachverhalt unparteiisch, unabhängig und
objektiv fachlich zu beurteilen.
Die von Sachverständigen erstellten Gutachten sind unverzichtbare und wichtige Instrumentarien zur richterlichen
Überzeugungsbildung. Der Richter hat sich auf diese Weise - nach Überprüfung der Erkenntnisse des Sachverständigen - im
Rahmen der freien Beweiswürdigung eine eigene Überzeugung zu bilden.
Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige (weitere Informationen siehe Kasten "Sachverständigenverzeichnisse"
rechts) sind solche Gutachter, die von einer öffentlich-rechtlichen Institution bestellt und vereidigt wurden (z.B. durch Industrie-
und Handelskammern, Handwerkskammern usw.). In der Regel sind die Gerichte bemüht, öffentlich bestellte und vereidigte
Sachverständige heranzuziehen.
Die Entschädigung für Sachverständige richtet sich nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Sachverständige erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung, die in der Regel nach Stunden bemessen wird. Daneben
können Sachverständige Fahrtkostenersatz und Entschädigung für bestimmte Aufwendungen beantragen.
Weitere Informationen:
Sachverständigenverzeichnis
der Handwerkskammer Mannheim Rhein-Neckar Odenwald
Sachverständigenverzeichnis der IHK
Sachverständigenverzeichnis der Handwerkskammer
Freiburg
Sachverständigenverzeichnis der Handwerkskammer Heilbronn-Franken
Sachverständigenverzeichnis der
Handwerkskammer Karlsruhe
Sachverständigenverzeichnis der Handwerkskammer Konstanz
Sachverständigenverzeichnis der Handwerkskammer Stuttgart
Sachverständigenverzeichnis der Handwerkskammer Ulm
Merkblätter:
Merkblatt
für Sachverständige
Merkblatt
für Hinweise durch den Sachverständigen