Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht nimmt die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart wahr.
Hat das Oberlandesgericht in Straf- oder Ordnungswidrigkeitssachen über Rechtsmittel zu entscheiden, werden die Akten vom
vorinstanzlichen Gericht über die Generalstaatsanwaltschaft dem Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt.
Weitere Informationen über Organisation und Zuständigkeiten der Generalstaatsanwaltschaft erhalten Sie auf der Homepage der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart.