In Familiensachen ist das Oberlandesgericht in zweiter Instanz für Beschwerden
gegen Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht zuständig.
In Familiensachen ist das Oberlandesgericht in zweiter Instanz für Beschwerden
gegen Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht zuständig.