Von der Nachkriegszeit 1945 über den Jahrtausendwechsel bis heute
In der amerikanischen Besatzungszone wurden ab Sommer 1945 nach und nach wieder die Gerichte eröffnet. Am 19. September 1945 proklamierte General Eisenhower das Land Württemberg-Baden. Im selben Monat begann das Landgericht Stuttgart seine Tätigkeit. Am 1. Dezember 1945 wurde schließlich das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart mit dem Nebensitz Karlsruhe als einheitliches Obergericht für das Gebiet Nordbaden und Nordwürttemberg eröffnet. Da der Bundesgerichtshof erst 1950 nach der Gründung der Bundesrepublik eingerichtet wurde, endete der Instanzenzug bis dahin beim OLG Stuttgart.
In der französichen Besatzungszone wurde am 21. Juni 1946 das Oberlandesgericht Tübingen für das Gebiet Südwürttemberg-Hohenzollern, dem späteren Land Württemberg-Hohenzollern, eingerichtet. Ferner gab es für Südbaden ein weiteres Oberlandesgericht in Freiburg.
Nach der Vereinigung der drei südwestdeutschen Länder zum Bundesland Baden-Württemberg im Jahr 1952 stand die Neuorganisation des Gerichtsaufbaus an. Mit dem Gesetz über die Oberlandesgerichte vom 27. April 1953 (GBl. S. 31) wurden zum 1. Juli 1953 das OLG Stuttgart für den württembergischen Landesteil und das OLG Karlsruhe für den badischen Landesteil zu den beiden Obergerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit für das Land bestimmt. Das OLG Stuttgart gab die nordbadischen Bezirke an das OLG Karlsruhe ab und gewann den Bezirk des OLG Tübingen dazu, das aufgelöst wurde. Das OLG Freiburg wurde ebenfalls aufgelöst; stattdessen wurden dort Außensenate des OLG Karlsruhe eingerichtet. Bei dieser Struktur ist es bis heute geblieben. Die genannten Vorschriften sind inzwischen abgelöst durch das Gerichtsorganisationsgesetz vom 3. März 1976, in dem die Bezirke aller Gerichte des Landes geregelt sind. Informationen über den Bezirk des OLG Stuttgart mit den zugeordneten Land- und Amtsgerichten, erhalten Sie unter dem Stichwort Bezirk.
Seit der Nachkriegszeit sind immer neue Herausforderungen auf das OLG Stuttgart zugekommen. Nicht nur der Gesetzgeber hat den Oberlandesgerichten neue Aufgaben übertragen, wie etwa 1969 die für Baden-Württemberg beim OLG Stuttgart konzentrierte erstinstanzliche Zuständigkeit in Staatsschutzsachen, zu denen seit 1976 auch die Verfahren wegen Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen gehören. Die letzten 50 Jahre sind auch geprägt durch eine wachsende Zahl von Prozessen, die mit einer Zunahme der Richterschaft verbunden war. Heute verteilen sich über 100 Richter auf 20 Zivilsenate und 6 Strafsenate (siehe unter Senate und Geschäftsverteilung). Damit einher ging auch eine immer weiter gehende Spezialisierung der Senate auf bestimmte Rechtsgebiete (siehe Geschäftsverteilung). Zunehmend hat das Oberlandesgericht Verwaltungsaufgaben der Justizverwaltung übertragen bekommen, die von Verwaltungsbeamten und Richtern erfüllt werden. Eine besondere Stellung nimmt dabei die Verwaltungsabteilung ein, die schon 1953 eingerichtet worden ist und als eigenständige Mittelbehörde der Justizverwaltung für den württembergischen Bezirk beim OLG Stuttgart angesiedelt ist.
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