Der im Strafprozess tätige Rechtsanwalt nennt sich Verteidiger.
Ist dieser Verteidiger nicht vom Gericht bestimmt worden, sondern aufgrund der Auswahl des Angeklagten von diesem beauftragt worden, so nennt man ihn Wahlverteidiger. Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei zu erwartenden hohen Strafen) wird dem Angeklagten durch das Gericht ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt.
Den Festsetzungsantrag eines gerichtlich bestellten Verteidigers finden Sie hier (PDF, 12 KB) als Download.
Es gibt vier Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg:
Rechtsanwaltskammer Freiburg
Landgerichtsbezirke Baden-Baden, Freiburg, Offenburg, Konstanz und Waldshut-Tiengen
Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Landgerichtsbezirke Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Mosbach
Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Landgerichtsbezirke Ellwangen, Heilbronn, Stuttgart und Ulm
Rechtsanwaltskammer Tübingen
Landgerichtsbezirke Tübingen, Hechingen, Rottweil und Ravensburg
Bundesrechtsanwaltskammer: