Hier können Sie die allgemeinen Hinweise des Oberlandesgerichts
-Verwaltungsabteilung- Stuttgart zur Durchführung des Verfahrens nach § 1309 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf
Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses abrufen.
Informationen zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Verarbeitung durch die Justiz erhalten Sie in der Rubrik "Service" dieser Internetseite unter "Informationen zum Datenschutz in der Justiz".