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Wahlstation Justiz

Was ist die Wahlstation Justiz?

Wir geben Ihnen in der Wahlstation die Möglichkeit, die in den Pflichtstationen bereits gewonnenen Einblicke in die Arbeit der baden-württembergischen Justiz zu erweitern und zu vertiefen. Dabei sprechen wir Sie ausdrücklich als unsere potentiellen zukünftigen Kolleginnen und Kollegen bei den Gerichten, den Staatsanwaltschaften oder im Justizvollzug an. Im Interesse unseres weiteren gegenseitigen Kennenlernens sorgen wir für Ihre enge Einbindung in den Betrieb der von Ihnen ausgewählten Ausbildungsstelle. Sie bekommen einen eigenen Computerarbeitsplatz und wirken aktiv unter Anleitung erfahrener Ausbilderinnen und Ausbilder an der Lösung von Fällen und Rechtsfragen mit. Zusätzlich zu der Tätigkeit Ihrer Ausbilderin oder Ihres Ausbilders lernen Sie auch andere Abteilungen Ihrer Ausbildungsstelle kennen und nehmen an spannenden Hospitationen und Exkursionen teil.

Was erwarten wir?

Die Wahlstation Justiz steht allen Referendarinnen und Referendaren offen, die ein Interesse an der Justiz haben und deren bisherige Ausbildungsleistungen die Perspektive für eine spätere berufliche Tätigkeit im höheren Justizdienst eröffnen (die aktuellen Einstellungsvoraussetzungen finden Sie hier).

Wir erwarten eine überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft und Ihre regelmäßige Präsenz in der Ausbildungsstelle. Sie werden sich vertieft in materiell- und verfahrensrechtliche Fragen einarbeiten und sind bereit, sich aktiv in Gespräche und Vorberatungen einzubringen.

Sofern Sie die Einstellungsvoraussetzungen für die Justiz nicht erfüllen, können Sie sich auch außerhalb des Programms „Wahlstation Justiz“ bei einer Staatsanwaltschaft oder einem Gericht vor Ort bewerben. Dies ist unabhängig von der im ersten Examen erzielten Note möglich. Voraussetzung für eine Zuweisung ist in diesem Fall lediglich, dass Sie in Ihrer Wunschbehörde eine Ausbilderin oder einen Ausbilder finden, die/der sich bereit erklärt, Ihre Ausbildung in der Wahlstation zu übernehmen. Hierfür können Sie das übliche Zuweisungsgesuch für die Wahlstation nutzen.

Was müssen Sie tun?

Bewerben Sie sich am besten gleich über unser Online-Bewerbungsportal für die Wahlstation Justiz. Wir freuen uns über Ihr Interesse und werden uns zeitnah bei Ihnen melden, um die Möglichkeiten zu besprechen.