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Rechtsanwälte

Die einen freien Beruf ausübenden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten.

Sie gehören der jeweils örtlich zuständigen Rechtsanwaltskammer (siehe unten) an und stehen unter ihrer Aufsicht. Die Rechtsanwaltskammer ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft organisiert und regelt die Zulassung neuer Rechtsanwälte sowie die Rücknahme der Zulassungen. Sie führt auch eine Liste der zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.

Die übergeordnete Bundesrechtsanwaltskammer (siehe weiterer Kasten rechts) stellt eine elektronisches bundesheinheitliches Rechtsanwaltsregister zur Verfügung, in der sämtliche bei den regionalen Kammern zugelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte erfasst sind. Dieses Register ist nicht dazu bestimmt, dem Rechtsuchenden geeignete Rechtsanwältinnen und Rechtanwälte zu vermitteln. Vielmehr soll das Register Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist, wo ein Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz hat und welche Rechtsanwaltskammer für ihn zuständig ist.

Elektronisches Rechtsanwaltsregister

Die Bundesrechtsanwaltskammer bietet außerdem einige Links zu Anbietern einer Anwaltssuche an:

Anwaltsverzeichnisse mit Suchfunktion (Seite der Bundesrechtsanwaltskammer)



Weitere Informationen über die anwaltliche Vertretung erhalten Sie auf der Homepage des Ministeriums der Justiz und für Europa Baden-Württemberg.



Es gibt vier Rechtsanwaltskammern in Baden-Württemberg:

Rechtsanwaltskammer Freiburg
Landgerichtsbezirke Baden-Baden, Freiburg, Offenburg, Konstanz und Waldshut-Tiengen

Rechtsanwaltskammer Karlsruhe
Landgerichtsbezirke Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Mosbach

Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Landgerichtsbezirke Ellwangen, Heilbronn, Stuttgart und Ulm

Rechtsanwaltskammer Tübingen 
Landgerichtsbezirke Tübingen, Hechingen, Rottweil und Ravensburg 


Informationen über die Bundesrechtsanwaltskammer erhalten Sie auf deren Homepage

Rechtsanwälte beim Oberlandesgericht Stuttgart

In Zivilprozessen und den meisten familienrechtlichen Verfahren müssen sich die Parteien vor dem Oberlandesgericht grundsätzlich von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Damit können jetzt alle zugelassenen Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beauftragt werden. Seit 01.06.2007 ist die Voraussetzung entfallen, dass der Anwalt eine spezielle Zulassung bei einem Oberlandesgericht braucht.

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