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Sachliche Zuständigkeit

Sachlich ist das Oberlandesgericht - neben zahlreichen Sonderzuständigkeiten - als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Familiensachen, als Revision- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen sowie als Beschwerdeinstanz für Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig.
Weitere Informationen darüber erhalten Sie im Bereich
Aufgaben und Verfahren.

Örtliche Zuständigkeit

Von der sachlichen Zuständigkeit unterscheidet man die sogenannte örtliche Zuständigkeit. Das Oberlandesgericht Stuttgart ist für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amts- und Landgerichte im württembergischen Landesteil zuständig.
Einzelheiten zu diesen Gerichten entnehmen Sie bitte der Seite
Bezirk - Landgerichte.

Das Oberlandesgericht Stuttgart und - für den badischen Landesteil zuständig - das Oberlandesgericht Karlsruhe sind die obersten Landesgerichte in der sogenannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit. Die nächsthöhere Instanz ist der Bundesgerichtshof.
Oberlandesgericht Karlsruhe
Bundesgerichtshof

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