Informationen erhalten Sie hier.
Standesämter
Für alle Auskünfte und Anträge ist das Standesamt Ihrer Gemeinde oder Stadt zuständig.
Die Anschrift der für Sie zuständigen Gemeinde oder Stadt finden Sie im Behördenwegweiser in service-bw unter dem
Auswärtiges Amt
Nützliche Informationen zu ausländischen Staaten, den deutschen Auslandsvertretungen sowie dem Urkundenverkehr mit dem Ausland können über die Homepage des Auswärtigen Amts in Berlin abgerufen werden.
Apostille
Für das Erteilen von Apostillen ist das jeweilige Landgericht und nicht das Oberlandesgericht zuständig.
Durch das Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 werden ausländische öffentliche Urkunden von der Legalisation befreit.
Stattdessen wird von der zuständigen Heimatbehörde des jeweiligen Vertragsstaats eine Apostille erteilt.
Die Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens sowie die Behörden, die in den einzelnen Vertragsstaaten für die
Erteilung der Apostille zuständig sind, können über die Homepage der "HAGUE CONFERENCE ON PRIVATE INTERNATIONAL LAW"
abgerufen werden. Die dort veröffentlichten Informationen sind englisch-sprachig.
Apostille-Vertragsstaaten und zuständige
Apostille-Behörden