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Freistaat Sachsen unterliegt im Streit um Herausgabe eines Gemäldes
Datum: 02.02.2006
Kurzbeschreibung:
Der 19. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hatte über einen Herausgabeanspruch des Freistaates Sachsen zu entscheiden.
Der Freistaat Sachsen ist unstreitig Eigentümer des Gemäldes „Maria im Gebet“. Dieses Kunstwerk ist bei Kriegsende 1945 in Berlin abhanden gekommen. Der Beklagte Ziff. 2 hat es 2003 in München auf einem Flohmarkt für 300,-- € gekauft, restauriert und durch die Beklagte Ziff. 1, ein in Stuttgart ansässiges Auktionshaus, versteigern lassen. Die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden wurden durch den Auktionskatalog auf das Bild aufmerksam und forderten es zurück.
Klage und Berufung hatten keinen Erfolg.
Das Oberlandesgericht hat entschieden, dass der Herausgabeanspruch des Klägers verjährt sei. Die 30-jährige Verjährungsfrist habe 1945 zu laufen begonnen. Der Herausgabeanspruch sei daher bereits bei Erwerb des Bildes durch den Beklagten Ziff. 2 verjährt gewesen.
Die Beklagten hätten auch beim Erwerb bzw. bei Annahme zur Auktion nicht gewusst, dass es sich um ein den Staatlichen Kunstsammlungen Dresden gehörendes Gemälde gehandelt habe. Dies stehe erst aufgrund des Gutachtens eines Kunstsachverständigen vom Oktober 2005 fest und sei dementsprechend auch von den Beklagten anerkannt worden.
Urteil vom 2. Februar 2006 (19 U 47/05)
Stuttgart, den 2. Februar 2006