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Gerichtshilfe

Landesanstalt Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg

Seit dem 1. Januar 2017 wird die Bewährungs- und Gerichtshilfe einschließlich des Täter-Opfer-Ausgleichs in Baden-Württemberg von der Landesanstalt Bewährungs- und Gerichtshilfe Baden-Württemberg (BGBW) mit Sitz in Stuttgart wahrgenommen. Es bestehen landesweit neun örtliche Einrichtungen sowie weitere Außen- und Sprechstellen, sodass eine wohnortnahe Klientenbetreuung gewährleistet ist.

Derzeit sind rund 470 haupt- und 600 ehrenamtliche Mitarbeiter für die BGBW im Einsatz. Mit ihrer täglichen Arbeit leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Wiedereingliederung straffällig gewordener Menschen in die Gesellschaft. Sie erarbeiten mit den Klienten Problemlösungen mit dem Ziel, ein straffreies Leben zu führen. Das leistet einen erheblichen Beitrag zum Schutz der Gesellschaft vor Rückfallkriminalität.

Die BGBW betreut auf der Grundlage hoher, sich stetig weiterentwickelnder Qualitätsstandards jährlich circa 17 600 Klienten in der Bewährungshilfe. Jährlich werden etwa 3750 Gerichtshilfeberichte erstellt und in circa 1770 Fällen des Täter-Opfer-Ausgleichs vermitteln die Mediatoren der BGBW. Dabei steht die BGBW in engem Dialog mit Gerichten, Staatsanwaltschaften und Kooperationspartnern.

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