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Beginn einer Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft beim „IS“ und wegen mutmaßlicher Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Datum: 16.12.2024

Kurzbeschreibung: 

Beginn einer Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft beim „IS“ und wegen mutmaßlicher Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

 

Donnerstag, den 9. Januar 2025 um 9.30 Uhr

im Oberlandesgericht Stuttgart, Saal 18,
Olgastraße 2, 70182 Stuttgart

(Eingang Seite Ulrichstraße)


unter dem Vorsitz von Manuela Haußmann ein Staatsschutzverfahren gegen einen 27 Jahre alten irakischen Staatsangehörigen, dem zur Last gelegt wird, sich als Mitglied für die ausländische terroristische Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ betätigt zu haben und eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben.

 

Dem Angeklagten wird mit Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 2. Oktober 2024 vorgeworfen, sich – zunächst als Heranwachsender – im Mai 2016 im Irak dem „IS“ angeschlossen zu haben und sich für die Vereinigung danach unter anderem im irakischen Kriegsgebiet an Kampfhandlungen beteiligt zu haben. Nach seiner Einreise nach Deutschland im Oktober 2022 habe er im Auftrag der Organisation ab spätestens Januar 2024 die Begehung eines Sprengstoffanschlags geplant und sich dafür bis zum Einschreiten der Strafverfolgungsbehörden unter anderem bereits Chemikalien und Bauteile besorgt.

 

Weitere Einzelheiten zur Anklage sind der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts (hier) zu entnehmen.

 

Der Angeklagte wurde am 19. Juni 2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.

 

Mit Beschluss vom 19. November 2024 hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptver­handlung mit drei Richtern einschließlich der Vorsitzenden besetzt sein.

 

Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf:

 

Donnerstag, 23. Januar 2025,

Donnerstag, 30. Januar 2025,

Montag, 3. Februar 2025,

Montag, 10. Februar 2025,

Freitag, 14. Februar 2025,

Montag, 17. Februar 2025,

Freitag, 21. Februar 2025,

Montag, 24. Februar 2025,

Freitag, 28. Februar 2025,

Montag, 3. März 2025,

Donnerstag, 6. März 2025,

Montag, 10. März 2025,

Montag, 17. März 2025,

Donnerstag, 20. März 2025,

Montag, 24. März 2025,

Donnerstag, 27. März 2025,

Montag, 31. März 2025,

Montag, 7. April 2025,

Donnerstag, 24. April 2025,

Montag, 28. April 2025,

Montag, 5. Mai 2025,

Donnerstag, 8. Mai 2025,

Montag, 12. Mai 2025,

Donnerstag, 15. Mai 2025,

Montag, 19. Mai 2025,

Donnerstag, 22. Mai 2025,

Montag, 26. Mai 2025,

Montag, 2. Juni 2025,

Donnerstag, 5. Juni 2025,

Montag, 23. Juni 2025,

Donnerstag, 26. Juni 2025,

Montag, 30. Juni 2025,

Donnerstag, 3. Juli 2025,

Freitag, 4. Juli 2025,

Montag, 28. Juli 2025 und

Donnerstag, 31. Juli 2025,

 

jeweils um 9.30 Uhr in Saal 18im Oberlandesgericht Stuttgart,

Olgastraße 2, 70182 Stuttgart (Eingang Seite Ulrichstraße).

 

Mit sitzungspolizeilicher Verfügung vom 9. Dezember 2024 wurde für die Sitzungstage jeweils eine Pool-Lösung für Film-, Foto- und Tonaufnahmen angeordnet.

 

Die Akkreditierungsfrist für solche Aufnahmen durch Medienvertreter, für den ersten Sitzungstag endet am Dienstag, den 7. Januar 2025 um 15:00 Uhr. Für sämtliche weiteren Sitzungstage endet die Akkreditierungsfrist um 15:00 Uhr des zweiten Werktags vor dem jeweiligen Sitzungstag.

 

Die interessierten Anstalten, Redaktionen und Agenturen oder Fotografen können sich schriftlich oder per Mail und unter namentlicher Benennung der Personen, welche die Aufnahmen fertigen (Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Kontaktdaten) sowie unter Angabe der Zugehörigkeit zu einem Medienorgan (Sender, Sendeanstalt, Agentur, freier Fotograf usw.) ab sofort akkreditieren. Anfragen sind an das Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts

pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de

zu richten.

Auf Verlangen ist ein gültiger Presseausweis oder sonst geeigneter Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu übermitteln.

 

Zugelassen werden für jeden Sitzungstag für Film-, Foto- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal außerhalb der Hauptverhandlung zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender, die jeweils aus höchstens drei Personen bestehen), fünf Fotografen (drei Agenturfotografen und zwei freie Fotografen) und drei Ton-Aufnahmeteams (bestehend aus höchstens zwei Personen). Übersteigt die Anzahl der Akkreditierungsgesuche die für Film-/Foto- und Tonaufnahmen jeweils verfügbaren Plätze, müssen die Aufnahmeteams und Fotografen Pools (für öffentlich-rechtliche Fernsehsender, privatrechtliche Fernsehsender, Tonaufnahmeteams, Agenturfotografen und freie Fotografen) bilden. Die Vergabe der Poolplätze richtet sich (vorbehaltlich einer der Pressestelle anzuzeigenden anderweitigen Einigung der beteiligten Medienorgane/-vertreter) nach der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche. Die Pool-Führer haben sich schriftlich zu verpflichten, das Bild-/ Tonmaterial ihren Konkurrenzunternehmen oder weiteren Medienvertretern auf Wunsch unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

 

Bis zehn Minuten vor Beginn des jeweiligen Sitzungstages sind 5 Sitzplätze für Medienvertreter in den vorderen Reihen des Sitzungssaals reserviert. Die reservierten Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben. Medienvertreter, die sich als solche ausgewiesen haben, dürfen Laptops/Notebooks, nicht jedoch UMTS-Karten und Mobiltelefone, in den Sitzungssaal mitnehmen. Die Benutzung ist den Medienvertretern nur im Offline-Betrieb gestattet. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen dürfen nicht gemacht werden.

 

Die näheren Bestimmungen entnehmen Sie bitte der anliegenden sitzungspolizeilichen Verfügung der Vorsitzenden

 

 

Aktenzeichen

7 St 2 BJs 72/24 Oberlandesgericht Stuttgart

2 BJs 72/24 Generalbundesanwalt



sitzungspolizeiliche Verfügung der Vorsitzenden