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Beginn einer Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK)

Datum: 10.03.2022

Kurzbeschreibung: 

Beginn einer Hauptverhandlung in einem Staatsschutzverfahren gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) 

Der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab

Donnerstag, 17. März 2022, 9.15 Uhr

in Saal 2 des OPS (Oberlandesgericht Prozessgebäude Stammheim),

Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart


unter dem Vorsitz von Dr. Claus Belling ein Staatsschutzverfahren gegen einen 22-jährigen deutschen Staatsangehörigen, dem zur Last gelegt wird, sich als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans (PKK)“ beteiligt zu haben.

Dem Angeklagten wird in der Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vorgeworfen, sich seit spätestens April 2019 bis zu seiner Festnahme am 20. September 2021 im Raum Basel/Lörrach/Weil am Rhein sowie in Wien und zuletzt Berlin mit den Aufgaben eines Jugendfunktionärs der PKK als hauptamtlicher Kader betätigt zu haben. Weitere Einzelheiten zu den Anklagevorwürfen finden sich in der Pressmitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 14. Januar 2022 (hier).

Mit Beschluss vom 28. Februar 2022 hat der 6. Strafsenat des Oberlandesgerichts die Anklage vom 20. Dezember 2021 zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Senat wird in der Hauptverhandlung mit drei Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt sein. Es wurde Fortdauer der Untersuchungshaft angeordnet.

Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf:

Freitag,

25.

März

2022,   9.15 Uhr

Freitag,

08.

April

2022, 14.00 Uhr

Dienstag,

Donnerstag,

12.

28.

April

April

2022,

2022,

Dienstag,

03.

Mai

2022,

Dienstag,

Donnerstag,

10.

12.

Mai

Mai

2022,

2022,

Dienstag,

Donnerstag,

Dienstag,

Dienstag,

Donnerstag,

Dienstag,

Donnerstag,

Dienstag,

Donnerstag,

17.

19.

24.

31.

02.

07.

09.

28.

30.

Mai

Mai

Mai

Mai

Juni

Juni

Juni

Juni

Juni

2022,

2022,

2022,

2022,

2022,

2022,

2022,

2022,

2022,

jeweils 9.15 Uhr

und soweit erforderlich, weiterhin jeweils dienstags und donnerstags,

Oberlandesgericht Stuttgart, OPS, Asperger Straße 47, Saal 1 bzw. Saal 2.

Hinweise für Besucher:

Maskenpflicht:

Zuhörer und Medienvertreter müssen im Gebäude und im Saal eine Maske der Schutzklasse FFP2 / KN95 (ohne Ausatemventil), durch die Mund und Nase bedeckt werden, tragen.

„3 G“-Regelung:

Für das Gerichtsgebäude und den Sitzungssaal gilt die sogenannte „3 G-Regelung“.

Gesonderte Hinweise für Medienvertreter bzgl. Akkreditierung und Pool-Lösung finden sich nachfolgend.

 

Aktenzeichen

 

6 –32 OJs – Oberlandesgericht Stuttgart

 

 


 

Für Medienvertreter geben wir folgende Hinweise:

 

  • Es findet ein Akkreditierungsverfahren statt. Eine Kontingentierung der Akkreditierungen ist nicht angeordnet.

 

  • Akkreditierungsgesuche für den ersten Verhandlungstag müssen bis spätestens Dienstag, 15. März 2022, 15:00 Uhr schriftlich oder per E-Mail an die Pressestelle des OLG Stuttgart gerichtet werden. Im Akkreditierungsgesuch sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, (ggf.) das entsendende Medium und die Kontaktdaten mitzuteilen. Darüber hinaus ist die Tätigkeit als Journalist glaubhaft zu machen, beispielsweise durch eine Kopie des Presseausweises, eine Bestätigung des entsendenden Mediums oder Publikationsnachweise.

 

  • Akkreditierte Journalisten dürfen Laptops/Notebooks, nicht jedoch UMTS-Karten und Mobiltelefone, in den Sitzungssaal mitnehmen und im Offline-Modus arbeiten. Ton-, Bild- und Filmaufnahmen dürfen mit diesen Geräten nicht gefertigt werden. Das Versenden von Nachrichten, das Abrufen von Daten sowie jegliche Nutzung des Internets im bzw. aus dem Sitzungssaal sind nicht gestattet.

 

  • Fünf Sitzplätze der vorderen Reihen im Zuschauerbereich sind jeweils bis zehn Minuten vor Sitzungsbeginn für akkreditierte Journalisten reserviert.

 

  • Nicht akkreditierte Journalisten erhalten Einlass nach den gleichen Regelungen wie normale Zuhörer. Insbesondere dürfen sie lediglich mitgeführtes Schreibzeug in den Sitzungssaal mitnehmen.

 

  • Es ist eine Einlasskontrolle auch für akkreditierte und nicht akkreditierte Journalisten angeordnet; dafür müssen Ausweispapiere mitgebracht werden.

Im Gebäude und im Saal muss eine Maske der Schutzklasse FFP2 / KN95 (ohne Ausatemventil), durch die Mund und Nase bedeckt werden, tragen. Für das Gerichtsgebäude und den Sitzungssaal gilt die sogenannte „3 G-Regelung“.

 

  • Es gibt eine Pool-Lösung für Film-, Ton- und Fotoaufnahmen im Sitzungssaal vor Beginn und nach Ende der Hauptverhandlung. Bei Interesse für den ersten Verhandlungstag bitten wir, die hierfür erforderlichen Erklärungen bis spätestens Dienstag, 15. März 2022, 15:00 Uhr, schriftlich oder per E-Mail abzugeben.

 

 

Weitere Einzelheiten können Sie der beigefügten sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden vom 9. März 2022 entnehmen.

 

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