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Jahrespressegespräch der Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart Cornelia Horz: „Das große positive Interesse der Bürgerinnen und Bürger an unserer Arbeit bestärkt uns darin, der Öffentlichkeit auch 2019 aktiv Information und Einblick in unsere Aufgaben und deren Bewältigung anzubieten.“

Datum: 25.03.2019

Kurzbeschreibung: 

Jahrespressegespräch der Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart Cornelia Horz: „Das große positive Interesse der Bürgerinnen und Bürger an unserer Arbeit bestärkt uns darin, der Öffentlichkeit auch 2019 aktiv Information und Einblick in unsere Aufgaben und deren Bewältigung anzubieten.“

Beim heutigen Jahrespressegespräch des Oberlandesgerichts Stuttgart blickte Präsidentin Cornelia Horz zusammen mit Vizepräsidentin Agnes Aderhold auf Entwicklungen des vergangenen Jahres zurück, stellte die Statistik 2018 vor und gab einen Ausblick auf Themen des Jahres 2019.

„Trotz erneut steigender Verfahrenszahlen und starker Belastung konnten wir 2018 die mir wichtige Öffnung der Justiz fortsetzen und dabei ein erfreulich positives Interesse der Bürgerinnen und Bürger für unsere Arbeit feststellen“, so Cornelia Horz. Sie verwies darauf, dass gerade bei einem Obergericht mit einem großen Bezirk von acht Landgerichten und 56 Amtsgerichten neben der Arbeit, die die Senate im Bereich der Rechtsprechung leisten, immer mehr Querschnittsaufgaben wahrzunehmen sind. „Vernetzung und der Austausch justizintern, aber auch die Öffnung und Vermittlung nach außen hin zur Bürgerschaft werden immer wichtiger, um die Bedeutung der dritten Gewalt und ihre Arbeitsweise zu erklären“, so die Präsidentin. Beispielhaft nannte sie die erfolgreichen Austauschprogramme mit chinesischen und afrikanischen Gerichten, die auch 2019 fortgesetzt und möglicherweise auf Serbien erweitert werden. „Mit dem Schüler-Moot-Court werben wir auch für einen Berufseinstieg in der Justiz. Die Veranstaltungsreihe "Nachdenken über den Rechtsstaat" begleitend zur Ausstellung „NS-Justiz in Stuttgart“ soll den Dialog über die Geschichte und Verantwortung der Justiz fördern.“ Auch 2019 wird der Öffentlichkeit weiterhin aktiv Information und Aufklärung über Justiz und den Rechtsstaat angeboten werden. Die Präsidentin lud auf 29. Juni 2019 zu einem „Tag der offenen Tür“ im Neubau des Prozessgebäudes in Stuttgart-Stammheim und erneut zur „stutttgartnacht“ am 19. Oktober 2019 ein.

Die 16 Zivilsenate des Oberlandesgerichts hatten 2018 mit über 4.475 Neueingängen so viele Verfahren zu bearbeiten wie in den letzten 10 Jahren nicht. Der Anstieg um über 35 % bei Berufungen in Zivilsachen ist nicht nur Folge des „Diesel-Abgas-Skandals“, sondern u.a. auch im Bereich des Arzthaftungs-, des Banken-, Versicherungs- und Verbraucherdarlehensrechts spürbar. Die Verfahren mit Bezug zum „Diesel-Abgas-Skandal enden regelmäßig mit außergerichtlichen Vergleichen, deren Inhalt den Senaten nicht mitgeteilt wird, oder mit Berufungs- oder Klagerücknahmen. Gleichwohl binden sie in erheblichem Umfang Arbeitskraft, die an anderer Stelle fehlt.

Bei knapp 2.500 neuen Familiensachen und rund 2.600 Neueingängen in Strafsachen gab es zwar keine erheblichen Änderungen in der Summe. Im Bereich der Rechtsmittel in den Straf- und Bußgeldsenaten fielen jedoch Binnenverschiebungen auf: So sind die 982 Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte in Bußgeldsachen ein Höchstwert im 10-Jahres-Vergleich (2008: 398) und bedeuten eine erneute Zunahme um fast 35 % zum Jahr 2017. Bei den 6-Monats-Haftprüfungsverfahren, bei denen Beschuldigte in Untersuchungshaft sind und die Strafsenate die Fortdauer der Haft zu prüfen haben, weil innerhalb von sechs Monaten nicht mit der Hauptverhandlung vor einem Amts- oder Landgericht begonnen werden kann, spiegelt der erneute Zuwachs von 4,8 % auf 197 Verfahren die immer noch deutlich angespannte Lage bei den Gerichten im Bezirk wider.

Auch die erstinstanzlichen Staatsschutzprozesse, bei denen es oft um Terrorismus und Kriegsverbrechen geht, verlangten vom Oberlandesgericht bei 14 Neueingängen im Jahr 2018 weiterhin einen hohen Einsatz an Ressourcen. Die derzeit anhängigen 13 Staatsschutzverfahren sind ein absoluter Rekord: in den letzten 15 Jahren hatte das Oberlandesgericht nie mehr als fünf Anklagen gleichzeitig anhängig. Damit die Verfahren weiterhin mit der in Haftsachen gebotenen besonderen Beschleunigung bewältigt werden können, hat der Landtag von Baden-Württemberg im Nachtragshaushalt dem Oberlandesgericht einen neuen Staatsschutzsenat „bewilligt“, der zum 1. April 2019 eröffnet wird. Die Präsidentin äußerte nochmals ihre Dankbarkeit für diese dringend erforderliche Personalverstärkung zur Bewältigung der „Terrorprozesse“.

Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Agnes Aderhold stellte den Stand der Umsetzung der Notariatsreform dar: „Die Zusammenstellung der neuen Teams aus ehemaligem Notariatspersonal in neuer Obhut der Amtsgerichte sowie die Schaffung neuer Strukturen und Arbeitsabläufe bei gleichzeitig hohem Geschäftsanfall ist für die Justiz weiterhin eine große Herausforderung, die es zu bewältigen gilt“. Sie verwies darauf, dass an vielen Gerichten daher vorübergehend Zusatzstellen geschaffen wurde, um den Übergang in einen Regelbetrieb zu ermöglichen. So wurden für 2019 zusätzliche 58 Stellen besetzt und in diesem Jahr bereits 1.200 Überstunden ausbezahlt. „Auch wenn es noch in manchen Bezirken große Probleme gibt, um die wir wissen und die wir mit den Verantwortlichen vor Ort anpacken, bin ich aufs Ganze gesehen zuversichtlich, dass wir auf dem richtigen Weg sind und stetig Verbesserungen erzielen werden.“

Präsidentin Horz berichtete schließlich zusammen mit Matthias Haag, Vorsitzender des für Presse- und Äußerungssachen zuständigen Zivilsenats, über neuere Entscheidungen und Herausforderungen im Bereich der elektronischen Medien und insbesondere Verfahren gegen Facebook, google und im Zusammenhang mit „Fake-Bewertungen“.



Ergänzende Informationen zum Jahrespressegespräch des Oberlandesgerichts Stuttgart 2019 (Stand: 1. März 2019):


Das Oberlandesgericht Stuttgart ist eines von 24 Oberlandesgerichten in Deutschland, gemessen an der Einwohnerzahl seines Bezirks (ca. 6,2 Millionen) das drittgrößte. Es ist - neben zahlreichen Sonderzuständigkeiten - sachlich als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Familiensachen sowie als Revisions- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen zuständig. Im Staatsschutzstrafrecht, bei dem u. a. Anklagen wegen Spionage, Terrorismus und Kriegsverbrechen verhandelt werden, ist das Oberlandesgericht Stuttgart auch als erste Instanz für ganz Baden-Württemberg zuständig. Am Oberlandesgericht sind (Stand März 2019) 114 Richterinnen und Richter tätig, davon eine Präsidentin, eine Vizepräsidentin und 25 Vorsitzende. Das Gericht hat sechs, ab 1. April 2019 sieben Strafsenate (davon derzeit drei Senate für Bußgeldsachen), 21 Zivilsenate (davon fünf Familiensenate), einen Senat für Landwirtschaftssachen, einen Kartellsenat, einen Senat für Baulandsachen, einen Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen und einen Senat für Entschädigungs- und Wiedergutmachungssachen.


Außerdem gehört zum Oberlandesgericht Stuttgart seit 1953 eine Verwaltungsabteilung, die in der Justizverwaltung die Stellung einer Mittelbehörde einnimmt. Zu deren Zuständigkeitsbereich gehören neben dem Oberlandesgericht Stuttgart selbst acht Landgerichte, 56 Amtsgerichte, die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und acht Staatsanwaltschaften. Hinsichtlich der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften beschränkt sich die Zuständigkeit auf die Personalverwaltung (mit Ausnahme der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, für die das Justizministerium zuständig ist). Der zu verwaltende Personalbestand (Stand Dezember 2018) beläuft sich auf ca. 1075 Beamte des gehobenen Justizdienstes (Rechtspfleger), ca. 275 Gerichtsvollzieher, ca. 680 Beamte des mittleren Justizdienstes (Justizfachwirte), ca. 200 Beamte des mittleren Justizwachtmeisterdienstes sowie ca. 1.630 Justizangestellte. Jährlich werden etwa 400 bis 500 Rechtsreferendare und 150 Anwärter für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes (Diplom-Rechtspfleger und Gerichtsvollzieher) sowie ca. 100 Justizfachangestellte ausgebildet. Das dafür zur Verfügung stehende Personalbudget beträgt pro Jahr ca. 174 Millionen Euro. Durch die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel für die o.g. Gerichte wird eine weitere Grundlage für einen funktionsgerechten Geschäftsablauf geschaffen. So wirkt die Verwaltungsabteilung bei der Aufstellung des Haushaltsplans für das Land Baden-Württemberg mit, legt die Höhe der Budgets für die einzelnen Dienststellen fest (dezentrale Budgetverantwortung) und organisiert zentrale Beschaffungen. Zusammen mit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg sorgt sie weiter für eine sachgerechte Unterbringung der Behörden.


Zum Jahreswechsel 2017/18 wurden 229 württembergische Notariate aus über 420 Gebäuden in die Amtsgerichte eingegliedert. Die Aufgaben im Nachlass- und Betreuungsbereich werden seit 1. Januar 2018 von den 56 Amtsgerichten wahrgenommen. Viele frühere Notare sind jetzt in den Amtsgerichten im Nachlass- und Betreuungsgericht tätig; im Übrigen nehmen nun Rechtspfleger diese Aufgaben wahr. Für die 6,2 Millionen Bürger, die im Gerichtsbezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart leben, werden von den Amtsgerichten über 59.000 Betreuungsfälle geführt und jährlich ca. 61.000 Sterbefälle bearbeitet.


(weitere Informationen auf www.olg-stuttgart.de und www.mit-recht-in-die-zukunft.de.)



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