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Zivilrechtsstreit zwischen Manfred Amerell und Michael Kempter vor dem Oberlandesgericht Stuttgart gütlich durch Vergleich erledigt
Datum: 07.12.2011
Kurzbeschreibung:
Vor dem 4. Zivilsenat haben sich heute Manfred Amerell und Michael Kempter auf einen Vergleich geeinigt, mit dem das Verfahren gütlich beigelegt wurde.
Bei dem beim Oberlandesgericht Stuttgart anhängigen Rechtsstreit handelte es sich um ein Berufungsverfahren gegen ein Urteil des Landgerichts Hechingen vom 12. Mai 2011. Das Landgericht hatte eine Klage des Manfred Amerell auf Zahlung einer angemessenen Geldentschädigung aus Anlass von Äußerungen des Beklagten u. a. in Interviews in Fernsehen und Zeitungen abgewiesen. Mit seiner Berufung verfolgte der Kläger ursprünglich sein Begehren aus erster Instanz weiter.
Auf Vorschlag des Senats konnten sich beide Parteien am Ende der heutigen mündlichen Verhandlung auf eine gütliche Streitbeilegung einigen.
Kernstück des Vergleichs war eine Erklärung von Michael Kempter mit folgendem Wortlaut:
Ich erkläre hiermit, dass ich die Behauptung gegenüber der Frankfurter Rundschau,
bild.de und dem Sportsender Sport 1 vom 22. u. 23.02.2010 dahingehend, dass ich
Herrn Amerell meinen entgegen stehenden Willen eindeutig und klar zum Ausdruck
gebracht habe, im Hinblick auf sexuelle Kontakte zwischen uns beiden, nicht weiter
aufrecht erhalte.
Auch wenn ich nach meiner persönlichen Wahrnehmung die Ablehnung sexueller
Kontakte von Anfang an zum Ausdruck gebracht zu haben meine, kann ich nicht
ausschließen, dass Herr Amerell im Hinblick auf mein Einvernehmen eine andere
Wahrnehmung gebildet haben könnte und dass meine Signale hinsichtlich des bei
mir fehlenden Willens nach einer körperlichen Beziehung für ihn nicht wahrnehmbar
sehr verhalten ausgefallen sein könnten.
Weiter haben die Parteien sich wechselseitig verpflichtet, noch anhängige Verfahren bei den Landgerichten Köln und Stuttgart übereinstimmend für erledigt zu erklären.
Az. 4 U 102/11
Az. LG Hechingen: 1 O 182/10