Navigation überspringen

Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt über Anfechtung der Entlastung des Porsche-Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2008/ 2009

Datum: 07.12.2011

Kurzbeschreibung: 

 

Der 20. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt unter Vorsitz des Präsidenten des Oberlandesgerichts Eberhard Stilz am

Mittwoch, den 14. Dezember 2011, 11.00 Uhr,

in Saal 2.10, Gebäude Archivstraße 15 A/B

Oberlandesgericht Stuttgart

über die Anfechtung des Beschlusses der Hauptversammlung der Porsche Automobil Holding SE vom 29. Januar 2010, der dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008/2009 Entlastung erteilte.

Die Klägerin ist Aktionärin der Porsche Automobil Holding SE.

Zur Begründung ihrer Anfechtung des Entlastungsbeschlusses behauptet sie Rechtsverstöße des Aufsichtsrats. Dies betrifft zum einen Vorgänge im Zusammenhang mit dem Aufbau der Beteiligung der Gesellschaft an der Volkswagen AG und zum anderen Vorgänge im Zusammenhang mit der Vergütung und Abfindung von Mitgliedern des Vorstands.

Darüber hinaus wird die unzureichende Beantwortung von Fragen in der Hauptversammlung am 29. Januar 2010 gerügt, die hauptsächlich Geschäfte mit Optionen auf Aktien der Volkswagen AG betrafen.

Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage durch Urteil vom 17. Mai 2011 abgewiesen. Gegen dieses Urteil richtet sich die Berufung der Klägerin, über die jetzt verhandelt wird.

        Aktenzeichen: 20 U 3/11

Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 17. Mai 2011 (31 O 30/10 KfH)

 

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.