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Mündliche Verhandlung des Oberlandesgerichts Stuttgart in einem Zivilrechtsstreit zum Thema Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
Datum: 28.11.2011
Kurzbeschreibung:
Der 10. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt am
Dienstag, 06. Dezember 2011, 11:00 Uhr
im Saal 2.10 im Gebäude Archivstr. 15 A/B, des Oberlandesgerichts Stuttgart
über die Berufungen gegen ein Urteil des Landgerichts Tübingen zum Thema Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der Kläger macht Ansprüche gegen die Beklagte geltend, weil ihm am 05. November 2010 der Zutritt zur Diskothek der Beklagten in Reutlingen mit der Bemerkung verweigert worden sei, es seien „schon genug Schwarze drin“. Dadurch sei er wegen seines Geschlechts und seiner schwarzen Hautfarbe rechtswidrig diskriminiert worden.
Mit Urteil des Landgerichts Tübingen vom 29. Juli 2011 wurde der Klage insoweit stattgegeben, als die Beklagte dem Kläger künftig den Zutritt zu ihrer Diskothek nicht wegen seiner Hautfarbe verweigern darf. Die Klage auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mindestens 5.000,- Euro wurde jedoch wegen der geringen Intensität des Eingriffs in die Rechte des Klägers vom Landgericht abgewiesen.
Gegen das Urteil des Landgerichts Tübingen wenden sich beide Parteien mit Berufung und Anschlussberufung. Der Kläger verfolgt seinen erstinstanzlich geltend gemachten Anspruch auf Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 5.000,- Euro fort.
Der Geschehensablauf ist zwischen den Parteien weiterhin streitig.
Der Senat wird zu prüfen haben, ob der Vorfall sich so wie vom Kläger geschildert abgespielt hat und gegebenfalls welche Folgen die behauptete Diskriminierung hat.
Az.: 10 U 106/11
Landgericht Tübingen: Az.: 7 O 111/11