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HINWEISE FÜR MEDIENVERTRETER für den Termin am 24. November 2011, 9:15 Uhr zur Fortsetzung der Hauptverhandlung in der Strafsache gegen Verena Becker
Datum: 16.11.2011
Kurzbeschreibung:
Der Vorsitzende des 6. Strafsenats hat am 15. November 2011 auf Antrag eines Fernsehunternehmens in einer weiteren sitzungspolizeilichen Verfügung folgende Anordnung bezüglich Ton- und Bildaufnahmen getroffen:
Unter Bezug auf die sitzungspolizeilichen Verfügung Ziff. IV. Nr.4 vom 27. Januar 2011 in Verbindung mit der Änderung vom 18. Februar 2011 werden am 24. November 2011 Ton- und Bildaufnahmen im Sitzungssaal ab 20 Minuten vor Beginn der Hauptverhandlung gestattet.
Für die Modalitäten der Film-, Ton- und Bildberichterstattung gilt somit Folgendes:
a) Für Filmaufnahmen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender) zugelassen, die jeweils aus höchstens drei Personen bestehen und von den Fernsehanstalten übereinstimmend und gemeinsam gestellt werden.
Für Tonaufnahmen werden drei Aufnahmeteams (jeweils höchstens 2 Personen) zugelassen.
Für Fotoaufnahmen werden drei Agenturfotografen und zwei freie Fotografen zugelassen.
b) Die interessierten Anstalten, Redaktionen und Agenturen oder Fotografen haben spätestens zwei Werktage vor dem Sitzungstag schriftlich und unter Anerkennung der vorstehend a) getroffenen Bestimmungen bei der Pressestelle des Oberlandesgerichtes die Personen zu benennen, die die Film-/Ton- und Bildaufnahmen fertigen sollen. Die Pool-Führer haben sich schriftlich zu verpflichten, das Bild-/Tonmaterial ihren Konkurrenzunternehmen oder weiteren Medienvertretern auf Wunsch unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Kommt eine Einigung nicht zustande, sind Fernseh-, Ton- und Bildaufnahmen nicht gestattet.
c) Die Kameras sind ausschließlich im Besucherbereich des Sitzungssaales aufzustellen; dies gilt entsprechend für Bildaufnahmen.
d) Von den Mitgliedern des 6. Strafsenates dürfen in einer Gesamtansicht Film- oder Bildaufnahmen bei deren Einzug in den Sitzungssaal bis zu Beginn der Hauptverhandlung gefertigt werden. Dies gilt entsprechend auch für die Sitzungsvertreter der Generalbundesanwaltschaft.
e) Film-, Ton- oder Bildaufnahmen sind nach Aufforderung des Vorsitzenden oder der von ihm beauftragten Person (Pressesprecher, Justizwachtmeister) sofort einzustellen, die Geräte abzuschalten und aus dem Sitzungssaal zu entfernen.
Die Kamerateams, Rundfunkteams und die Fotografen werden gebeten, die erforderlichen Erklärungen schriftlich per E-Mail gegenüber der Pressestelle spätestens Dienstag, 22. November 2011 abzugeben (pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de).
Bitte beachten Sie, dass außer den zugelassenen Aufnahmeteams der Poolführer keine weiteren Aufnahmeteams Zutritt zum Gebäude haben.
Bild- und Tonaufnahmen im Gebäude außerhalb des Sitzungssaals, insbesondere im Eingangsbereich, Treppenhaus und Flur vor dem Saal, sind nicht gestattet.