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Oberlandesgericht Stuttgart (5. Strafsenat) bestimmt Termin zur Hauptverhandlung in dem Strafverfahren gegen zwei mutmaßliche Führungsfunktionäre der ?Forces Démocratiques de Libération du Rwanda? (FDLR )

Datum: 24.03.2011

Kurzbeschreibung: 

 

Der Vorsitzende des 5. Strafsenats hat Termin zur Hauptverhandlung im Strafverfahren gegen zwei mutmaßliche Führungsfunktionäre der „Forces Démocratiques de Libération du Rwanda“ (FDLR ) bestimmt auf

Mittwoch, den 4. Mai 2011, 9.30 Uhr

Oberlandesgericht Stuttgart,

Olgastr. 2, 70182 Stuttgart

Saal 6

       mit Fortsetzung am

Montag

9. Mai 2011

9:30 Uhr

Mittwoch

11. Mai 2011

9:30 Uhr

Montag

16. Mai 2011

9:30 Uhr

Mittwoch

18. Mai 2011

9:30 Uhr

Montag

23. Mai 2011

9:30 Uhr

Mittwoch

25. Mai 2011

9:30 Uhr

Montag

30. Mai 2011

9:30 Uhr

Mittwoch

1. Juni 2011

9:30 Uhr

Montag

6. Juni 2011

9:30 Uhr

Mittwoch

8. Juni 2011

9:30 Uhr

Montag

27. Juni 2011

9:30 Uhr

Mittwoch

29. Juni 2011

9:30 Uhr

Montag

4. Juli 2011

9:30 Uhr

Mittwoch

6. Juli 2011

9:30 Uhr

Montag

11. Juli 2011

9:30 Uhr

Mittwoch

13. Juli 2011

9:30 Uhr

Montag

18. Juli 2011

9:30 Uhr

Mittwoch

20. Juli 2011

9:30 Uhr

Montag

25. Juli 2011

9:30 Uhr

Mittwoch

27. Juli 2011

9:30 Uhr

 

Die weiteren Sitzungstage in der Folgezeit - in der Regel jeweils montags und mittwochs- werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Die Verhandlung leitet der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Jürgen Hettich. Der Senat wird mit 5 Richtern (einschließlich des Vorsitzenden) besetzt sein.

Am ersten Verhandlungstag soll die Anklageschrift zur Verlesung kommen und den Angeklagten Gelegenheit zu Angaben zur Person und Sache gegeben werden.

Es ist   weiter vorgesehen, am 9., 11. und 16. Mai 2011 ermittelnde Beamte des Bundeskriminalamtes, am 18. und 23. Mai 2011 einen Sachverständigen sowie am 30. Mai und 1. Juni 2011 einen Zeugen - die beiden

Letzteren u.a. zu den „Forces Démocratiques de Libération du Rwanda“ - zu vernehmen. Am 11., 16. und 25. Mai 2011 sollen zahlreiche Urkunden und Schriftstücke bezüglich dieser Organisation und der Angeklagten zur Verlesung kommen. Zeugen, die in Ruanda oder der Demokratischen Republik Kongo ansässig sind, wurden bisher nicht geladen. Die Planung der weiteren Beweisaufnahme wird noch gesondert mitgeteilt werden.

Hinweise zur Akkreditierung und zu Foto- und Fernsehaufnahmen erhalten Sie noch rechtzeitig.

AZ.: 5- 3 StE 6/10

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