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Oberlandesgericht Stuttgart (6.Strafsenat) verhandelt ab 17. Februar 2011 in der Strafsache gegen Verena Becker im Gebäude des Landgerichts Stuttgart
Datum: 13.12.2010
Kurzbeschreibung:
In der Strafsache gegen Verena Becker wurden durch Verfügung des Vorsitzenden vom 8. Dezember 2010 weitere Fortsetzungstermine bestimmt für
Donnerstag, 03. Februar 2011, 09:30 Uhr
im Sitzungssaal des Oberlandesgerichts Stuttgart
in Stuttgart-Stammheim (Mehrzweckgebäude)
Asperger Str.49
mit weiteren Fortsetzungen am
Donnerstag, 10. Februar 2011 09:30 Uhr
Freitag, 11. Februar 2011 09:30 Uhr
Ab 17. Februar 2011 wird die Hauptverhandlung im Gebäude des Landgerichts Stuttgart, Urbanstraße 20, Stuttgart-Mitte, im Saal 153 an zunächst folgenden Terminen fortgesetzt:
Donnerstag, 17. Februar 2011 09:30 Uhr
Donnerstag, 24. Februar 2011 09:30 Uhr
Freitag, 25. Februar 2011 09:30 Uhr
Donnerstag, 03. März 2011 09:30 Uhr
Donnerstag, 10. März 2011 09:30 Uhr
Donnerstag, 24. März 2011 09:30 Uhr
Freitag, 25. März 2011 09:30 Uhr
Donnerstag, 31. März 2011 09:30 Uhr
Freitag, 08. April 2011 09:30 Uhr
Donnerstag, 14. April 2011 09:30 Uhr
Freitag, 15. April 2011 09:30 Uhr
Donnerstag, 21. April 2011 09:30 Uhr
Nach Ostern ist der erste Termin Donnerstag, 05. Mai 2011. Die weiteren Termine werden entsprechend der bisherigen Festsetzung dann bestimmt und rechtzeitig mitgeteilt werden.
Der Verhandlungsort wird ab 17. Februar 2011 gewechselt werden. Nach dem bisherigen Prozessverlauf sind die im Mehrzweckgebäude Stuttgart -Stammheim gewährleisteten hohen Sicherheitsstandards derzeit nicht geboten. Da die Sitzungssäle im Gebäude des Oberlandesgerichts in der Olgastraße 2 mit anderen Großverfahren belegt sind, wird die Verhandlung in Saal 153 des benachbarten Landgerichts fortgeführt werden.
Das zentral in der Stuttgarter Innenstadt gelegene Gebäude ist für alle Beteiligten besser zu erreichen. Auch die Vertreter der Medien sowie die interessierte Öffentlichkeit können so den Prozess einfacher und mit weniger Einschränkungen besuchen.
Der Vorsitzende wird den Erlass einer den neuen räumlichen Verhältnissen angepassten sitzungspolizeilichen Verfügung prüfen. Sofern sich dadurch für Medienvertreter relevante Veränderungen zum bisherigen Zustand ergeben, wird dies rechtzeitig bekannt gegeben werden.
AZ.: 6- 2 StE 2/10