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Vizepräsident des Oberlandesgerichts Stuttgart Herbert Mayer zum Bundesrichter gewählt; Sitzung des Richterwahlausschusses des Bundes vom 14. Mai 2009

Datum: 18.05.2009

Kurzbeschreibung: 

 

Das Oberlandesgericht Stuttgart freut sich mit seinem Vizepräsidenten über dessen Wahl zum Bundesrichter für den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.

Herbert Mayer ist am 8. April 1951 in Schwäbisch Gmünd geboren. Nach dem Abitur studierte er in Tübingen Rechtswissenschaft. Nach der zweiten juristischen Staatsprüfung im Jahr 1978 trat er in den baden-württembergischen Justizdienst ein und wurde früh in das Justizministerium des Landes Baden-Württemberg berufen. 1988 führte ihn sein Weg für 2 Jahre als Abteilungsleiter zur Staatsanwaltschaft Ulm, bis er wieder nach Stuttgart zurückkehrte, zunächst zur Generalstaatsanwaltschaft, danach erneut in das Justizministerium. Ab dem Frühjahr 1992 unterstützte er 2 Jahre lang den Aufbau der sächsischen Justiz, zunächst im Justizministerium in Dresden und dann bei der Staatsanwaltschaft Bautzen. Nach seiner Rückkehr war er stellvertretender Leiter der Staatsanwaltschaft Stuttgart, ab 1997 Leiter der Staatsanwaltschaft Hechingen und seit 1999 Vorsitzender eines Strafsenats beim Oberlandesgericht Stuttgart. Das Amt des Vizepräsidenten übt er seit dem 1. Januar 2002 aus.

Herbert Mayer ist Verfasser des führenden Kommentars zum Gerichtsverfassungsgesetz. Als Sachverständiger für die GTZ (Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit) erwarb er sich große Verdienste beim Aufbau einer rechtsstaatlichen Justiz in Osteuropa.

Der zweifache Familienvater ist verheiratet und lebt in Heiningen/ Kreis Göppingen.
Seinen Urlaub verbringt er regelmäßig in den Ländern des Nahen Ostens. Er beherrscht die arabische Sprache in Wort und Schrift.

 

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