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Oberlandesgericht Stuttgart muss im Fall "Tobias" entscheiden

Datum: 20.07.2007

Kurzbeschreibung: 

 

Beim 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart ist am Mittwoch, den 18. Juli 2007 ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Fall „Tobias“ eingegangen.

Der von den Eltern des am 30.10.2000 tot aufgefundenen Kindes beauftragte Rechtsanwalt möchte mit dem Klageerzwingungsverfahren gemäß § 172 Strafprozessordnung die Erhebung der Anklage gegen den Beschuldigten V. erreichen.

Angaben dazu, wann mit einer Entscheidung des Senats gerechnet werden kann, sind derzeit nicht möglich.

Ergänzender Hinweis:
Mit dem Klageerzwingungsverfahren haben Geschädigte die Möglichkeit, eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Ermittlungsverfahren einzustellen, gerichtlich überprüfen zu lassen. Vorausgehen muss diesem Antrag eine ohne Erfolg gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eingelegte Beschwerde zur Generalstaatsanwaltschaft.  Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung muss die Tatsachen, welche die Erhebung der „Anklage“ begründen sollen und die Beweismittel angeben.

 

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