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Neufassung der Süddeutschen Leitlinien aufgeschoben. Neue Düsseldorfer Tabelle wird aber beachtet
Datum: 20.06.2007
Kurzbeschreibung:
Die Familiensenate der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken geben gemeinsam unterhaltsrechtliche Leitlinien (die sogenannten Süddeutschen Leitlinien) als Anwendungshilfen zur Bemessung des Unterhalts heraus.
Da die zum 1. Juli 2007 erwartete Unterhaltsreform bislang nicht verabschiedet ist, wird eine Neufassung der Süddeutschen Leitlinien erst beschlossen werden, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Bis dahin gelten die Süddeutschen Leitlinien in der Fassung vom 1. Juli 2005 weiter.
Nachdem das Oberlandesgericht Düsseldorf aber in Folge der Neufassung der Regelbetragsverordnung die Unterhaltstabelle (Düsseldorfer Tabelle) zum 1. Juli 2007 neu gefasst hat, haben sich die Senate darauf verständigt, ab 1. Juli 2007 die Bedarfs- und Selbstbehaltswerte der neuen Düsseldorfer Tabelle anzuwenden.