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Bäcker von Siegelsbach; Oberlandesgericht Stuttgart hebt Haftbefehl wegen Diebstahls auf

Datum: 06.06.2007

Kurzbeschreibung: 

 

Der Beschuldigte war durch Urteil des Landgerichts Heilbronn vom 21. April 2006 vom Vorwurf des Mordes und des zweifachen Mordversuchs freigesprochen worden. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil am 22. Mai 2007 aufgehoben. An diesem Tag wurde der Beschuldigte erneut in Haft genommen.

Ihm wird im Haftbefehl des Amtsgerichts Heilbronn von diesem Tag vorgeworfen, in 65 Fällen aus einem ehemaligen Depot der US-Armee in Siegelsbach in der Zeit von April 2003 bis September 2004 Gegenstände im Wert von etwa 10.000 € entwendet und darüber hinaus unerlaubt eine Waffe besessen zu haben. Der Verdacht, diese Taten begangen zu haben, hat sich im Laufe der Ermittlungen wegen des Mordverdachtes im Jahre 2004 ergeben. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn hat von der weiteren Verfolgung dieser Taten am 19. Oktober 2005 und am 29. März 2006 im Hinblick auf den Verdacht des Mordes abgesehen.

Nunmehr hat sie das Verfahren wieder aufgenommen. Der 4. Strafsenat des OLG hatte zu prüfen, ob die Haft wegen dieser Taten aufrecht erhalten werden darf. Dies hat er mit Beschluss vom heutigen Tage verneint, da der Haftbefehl im Hinblick auf das Gewicht der Vorwürfe nicht verhältnismäßig und das Verfahren nicht genügend gefördert worden sei.

Der Beschuldigte kommt trotz Aufhebung des Haftbefehls nicht auf freien Fuß. Die 9. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart hat gegen den Beschuldigten heute einen Haftbefehl wegen des Vorwurfs des Mordes und des zweifachen Mordversuchs erlassen und in Vollzug gesetzt.

Der Beschuldigte befindet sich weiter in Untersuchungshaft.


Beschluss vom 6. Juni 2007 (4 HEs 86/07)
Stuttgart, den 6. Juni 2007

 

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