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Erste Rechtsanwaltsbefragung beim Oberlandesgericht Stuttgart "Gutes Zeugnis für Richterinnen und Richter"

Datum: 26.04.2007

Kurzbeschreibung: 

Die Rechtsanwälte des gesamten OLG-Bezirks sind mit der Arbeit des höchsten Zivil- und Strafgerichts im württembergischen Landesteil sehr zufrieden. Dies hat die erste Rechtsanwaltsbefragung beim Oberlandesgericht Stuttgart ergeben.

Die Ergebnisse wurden heute vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Stuttgart, Eberhard Stilz, dem Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Stuttgart, Frank E. R. Diem, und dem Vizepräsidenten der Rechtsanwaltskammer Tübingen, Hans-Christoph Geprägs, der Öffentlichkeit vorgestellt.

Nach den Worten von Präsident Stilz stand die Rechtsanwaltsbefragung als ein Mittel der Qualitätssicherung unter dem Motto: „Nur wer besser wird, bleibt gut“.

Eine aus Mitarbeitern des Gerichts und Rechtsanwälten der Rechtsanwaltskammern Stuttgart und Tübingen gebildete Arbeitsgruppe entwarf einen siebenseitigen Fragebogen, der das Rückgrat der Rechtsanwaltsbefragung bildete. Zwischen September 2006 und Januar 2007 waren sodann von den etwa 8.000 in den beiden Rechtsanwaltskammern zusammen geschlossenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in erster Linie die 5.000 Mitglieder, die beim Oberlandesgericht zugelassen sind, aufgefordert, das Gericht im Allgemeinen und die Arbeitsweise der Richterinnen und Richter sowie der nichtrichterlichen Mitarbeiter zu bewerten. Der Rücklauf von 1.217 Fragebogen entspricht einer Quote von rund 24%. Diese wurde vom Lehrstuhl für Organisation des Betriebswirtschaftlichen Instituts der Universität Stuttgart, das die Fragebögen ausgewertet hat, als ein hervorragender Wert angesehen.

Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte des Bezirks sparten nicht mit Lob und guten Bewertungen für die als effizient und schnell beurteilte Arbeitsweise des Gerichts, die zu qualitativ sehr guten Ergebnissen führe. Hervorgehoben wurde neben einem freundlichen, kollegialen und respektvollen Umgangston auch die Pünktlichkeit des Sitzungsbeginns. So begannen mehr als zwei Drittel aller Sitzungen pünktlich. Verzögerte sich der Beginn, kam es nur in Einzelfällen zu Wartezeiten von mehr als 30 Minuten.

Die Erreichbarkeit des Gerichts, sein Internetauftritt mit zahlreichen, kostenlos abrufbaren Entscheidungen sowie das Bibliotheksangebot wurden aus Anwaltssicht besonders gelobt. Lediglich das Erscheinungsbild des Eingangsbereichs, der Sitzungssäle und des Wartebereichs des 1982 unter dem Eindruck der konkreten Anschlagsdrohungen der RAF fertig gestellten Gebäudes erhielt nur die Note zufriedenstellend.

Als ihren Mandanten häufig nur schwer vermittelbar bewerteten die Rechtsanwälte eine vom Gesetzgeber seit 1. Januar 2002 geschaffene Möglichkeit, Berufungen ohne Erfolgsaussicht im schriftlichen Verfahren durch Beschluss zurückzuweisen. Nach Auffassung von Stilz sei es nachvollziehbar, dass den Parteien die Rechtslage mit größerer Überzeugungskraft zu vermitteln sei, wenn die Richter ihre Ansicht in einer mündlichen Verhandlung darlegten, als wenn die Parteien nur ein Schriftstück erhielten. Die Akzeptanz richterlichen Handelns dürfe auch in Zeiten großer Sparzwänge nicht aus dem Auge verloren werden.

In ihrer abschließenden Beurteilung kamen zahlreiche Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu dem Ergebnis, das Stuttgarter Gericht sei, was die Qualität und die Verfahrensdauer betreffe, das beste deutsche Oberlandesgericht. Die Rechtsanwaltschaft regte an, solche Befragungen auch an den Land- und Amtsgerichten durchzuführen.

Die Richterinnen und Richter des Gerichts werteten in einer Versammlung die Ergebnisse der Befragung im Detail aus, um herauszufinden, wie die Verbesserungsvorschläge der Rechtsanwälte in Zukunft umgesetzt werden können. Schließlich möchte man bei der geplanten Wiederholung der Befragung die guten Ergebnisse weiter steigern.

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