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Süddeutsche Leitlinien zum 1. Juli 2005 geändert

Datum: 03.06.2005

Kurzbeschreibung: 

Zum 1. Juli 2005 werden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte Bamberg, Karlsruhe, München, Nürnberg, Stuttgart und Zweibrücken gemeinsam herausgegeben werden, und die Anwendungshilfen zu häufig wiederkehrenden unterhaltsrechtlichen Fallgestaltungen anbieten, geändert. Anlass für die Änderung ist die Neufassung der "Düsseldorfer Tabelle", die hinsichtlich der Kindesunterhaltswerte in der 1. Einkommensgruppe für minderjährige Kinder der drei Altersgruppen den aktualisierten Regelbetragswerten entspricht, und die ihrerseits durch die 4. Verordnung zur Änderung der Regelbetrag-Verordnung vom 8.4.2005 um 2,4 % angehoben worden sind.

 

Neben den Kindesunterhaltswerten enthalten die Leitlinien Werte zum Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen und zum Mindestbedarf Unterhaltsberechtigter. Diese Werte waren teilweise zuletzt 2001 festgesetzt worden, während seitdem die Lebenshaltungskosten um 5,1 % gestiegen sind. Die Leitlinien sehen, soweit nicht aus Gründen fortentwickelter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Selbstbehaltswerte gegenüber Betreuungsunterhaltsansprüchen nichtehelicher Mütter und gegenüber dem Elternunterhalt neu zu bestimmen waren, eine Anhebung dieser Werte etwa entsprechend der Steigerung der Lebenshaltungskosten vor.

 

Die neuen Leitlinien sind ab sofort in die Homepage des Oberlandesgerichts Stuttgart eingestellt.

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