Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab
Mittwoch, 5. April 2023, 10.00 Uhr
im Sitzungssaal 2, Prozessgebäude Stammheim,
Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart
gegen einen 55-jährigen deutschen Staatsangehörigen, dem unter anderem vorgeworfen wird, versucht zu haben, mehrere Polizeibeamte zu töten, wobei mehrere Mordmerkmale verwirklicht worden seien.
Die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 30. Dezember 2022 legt dem Angeklagten, der eine Reichsbürger-Ideologie vertrete, zur Last, er habe am frühen Morgen des 20. April 2022 versucht, sich der Vollstreckung eines Durchsuchungsbeschlusses durch ein Team von 14 Polizeikräften zu entziehen, indem er mit einem Schnellfeuergewehr durch die heruntergelassenen Fensterrollläden aus seinem Wohnzimmer und Schlafzimmer zahlreiche Schüsse auf die Polizisten abgegeben habe. Dabei habe er mehrfach die Position gewechselt, um die nach Deckung suchenden Beamten zu treffen. Einen Polizisten hätten Geschossteile in beiden Beinen getroffen. Ein anderer habe leichte Verletzungen am Ellenbogen erlitten, als er versucht habe, sich vor dem Beschuss zu schützen.
Erst nach etwa zwei Stunden habe der Angeklagte seine Wohnung verlassen, weil er keine Möglichkeit mehr gesehen habe, die Durchsuchung abzuwenden. In dem Gebäude habe er mehrere Schusswaffen - darunter drei vollautomatische Gewehre und zwei Maschinenpistolen - sowie über 5.000 Schuss Munition und diverses Zubehör griffbereit deponiert. Für deren Besitz habe der Angeklagte keine Berechtigung gehabt.
Weitere Einzelheiten zur Anklage sind der Pressemitteilung des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof vom 18. Januar 2023 (hier) zu entnehmen.
Der Angeklagte befindet sich nach vorläufiger Festnahme am 20. April 2022 seit dem 21. April 2022 in Untersuchungshaft.
Mit Beschluss vom 16. Februar 2023 hat der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart die Anklage des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Der Haftbefehl wurde aufrechterhalten und in Vollzug belassen. Der Senat ist in der Hauptverhandlung mit fünf Richtern einschließlich des Vorsitzenden besetzt.
Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf
Montag, 24. April 2023, 15.30 Uhr
Mittwoch, 26. April 2023, 14.00 Uhr
Mittwoch, 3. Mai 2023
Mittwoch, 10. Mai 2023
Montag, 22. Mai 2023
Donnerstag 25. Mai 2023
Montag 12. Juni 2023
Dienstag 13. Juni 2023
Dienstag 20. Juni 2023
Montag 26. Juni 2023
Dienstag, 27. Juni 2023
Montag, 3. Juli 2023
Mittwoch, 5. Juli 2023
Montag, 10. Juli 2023
Mittwoch, 12. Juli 2023
Montag 17. Juli 2023
Montag 24. Juli 2023
Montag 31. Juli 2023
Mittwoch 9. August 2023
Montag 14. August 2023
Montag 11. September 2023
Montag 18. September 2023
Mittwoch 20. September 2023
Mittwoch 27. September 2023
Montag, 9. Oktober 2023
Montag, 16. Oktober 2023
Montag, 23. Oktober 2023
sowie bis auf Weiteres jeden Montag und Mittwoch
jeweils um 9.15 Uhr (soweit vorstehend kein anderer Sitzungsbeginn ausdrücklich genannt) im Sitzungssaal 2, Prozessgebäude Stammheim,
Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart
Mit sitzungspolizeilicher Verfügung vom 13. März 2023 wurden für die Sitzungstage jeweils ein Akkreditierungsverfahren und eine Poollösung für Film-, Foto- und Tonaufnahmen angeordnet.
Die Akkreditierungsfrist für den ersten Sitzungstag endet am Montag, 3. April 2023 um 12.00 Uhr.
Für sämtliche weitere Sitzungstage endet die Akkreditierungsfrist jeweils am zweiten Werktag um 12.00 Uhr vor dem jeweiligen Sitzungstag.
Die interessierten Anstalten, Redaktionen und Agenturen oder Fotografen können sich ausschließlich per Email und unter namentlicher Benennung des Ansprechpartners (Vor- und Zuname) sowie unter Angabe der Zugehörigkeit zu einem Medienorgan (Sender, Sendeanstalt, Agentur, freier Fotograf usw.) über das Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts
pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de
akkreditieren.
Unvollständige oder auf anderem Wege (z.B. per Telefax, schriftlich oder unter anderen Email-Adressen) eingehende Akkreditierungsgesuche werden nicht berücksichtigt und werden auch nicht weitergeleitet.
Akkreditierungsgesuche, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Auf Verlangen ist ein gültiger Presseausweis oder sonst geeigneter Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu übermitteln.
Für Foto- und Filmaufnahmen im Sitzungssaal werden für jeden Sitzungstag Medienpools gebildet. Zugelassen werden jeweils zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender, die jeweils aus höchstens drei Personen bestehen) sowie fünf Fotografen (drei Agenturfotografen und zwei freie Fotografen). Für Tonaufnahmen werden zwei Aufnahmeteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Hörfunksender, die jeweils aus höchstens zwei Personen bestehen) zugelassen.
Gehen mehr Akkreditierungsgesuche ein als zugelassen werden, müssen nach Maßgabe der sitzungspolizeilichen Verfügung entsprechende Pools gebildet werden.
Ein Akkreditierungsverfahren für schreibende Journalisten ist nicht angeordnet. Bis fünf Minuten vor Beginn des jeweiligen Sitzungstages sind 20 Sitzplätze für Pressevertreter reserviert. Die reservierten Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.
Aktenzeichen
7 St – 2 StE 17/22 Oberlandesgericht Stuttgart