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Laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung für den mittleren Justizdienst  -Justizfachwirtin / Justizfachwirt (w/m/d)-


Wir lassen zum 1. Februar 2025 für den Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart erneut besonders qualifizierte Justizangestellte, Justizfachangestellte, Rechtsanwaltsfachangestellte sowie Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (w/m/d)

zur laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung
für den mittleren Justizdienst (Justizfachwirt/in)

zu.

Ziel der Zusatzausbildung ist es, die im Rahmen der Ausbildung sowie der bisherigen beruflichen Praxis erworbenen Kenntnisse der Nachwuchskräfte zu vertiefen und zu festigen. Weiter sollen die für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes erforderlichen zusätzlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden. Die Nachwuchskräfte sollen befähigt werden, alle Aufgaben des mittleren Justizdienstes sachkundig, eigenverantwortlich und bürgerfreundlich wahrzunehmen. Dies gilt in besonderem Maße für die Ausübung von herausgehobenen Dienstposten.

Im Rahmen der sechsmonatigen Zusatzausbildung erwerben die Nachwuchskräfte die Laufbahnbefähigung für den mittleren Justizdienst. Die Zusatzausbildung gliedert sich in einen fachtheoretischen Lehrgang von mindestens vier Monaten und eine Praxisphase von höchstens zwei Monaten. Nach Abschluss des fachtheoretischen Lehrgangs findet die schriftliche Abschlussprüfung, bestehend aus fünf Einzelprüfungen, statt. Der fachtheoretische Lehrgang wird in Stuttgart durchgeführt. Der Unterricht wird hierbei in Präsenzform und auch online stattfinden. Im Rahmen der sich anschließenden Praxisphase werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zielgerichtet auf die - in aller Regel - stattfindende Übertragung eines neuen Dienstpostens bzw. neuer Aufgaben vorbereitet.

Nach bestandener Prüfung werden die Nachwuchskräfte -bei Vorliegen der Voraussetzungen- in ein Beamtenverhältnis (Besoldungsgruppe A 8) als Justizhauptsekretärin / Justizhauptsekretär übernommen. Für dieses Beamtenverhältnis gelten dieselben Rechte und Pflichten wie für alle Landesbeamten. 

Die Nachwuchskräfte verbleiben während der Dauer der Zusatzausbildung in ihrer bisherigen Rechtsstellung und bekommen ihr bisheriges Gehalt bis zur Übernahme in den mittleren Justizdienst entsprechend weiter. Eine Änderung der Eingruppierung erfolgt nicht.

Bewerben können sich leistungsstarke Justizangestellte und Justizfachangestellte so-wie Rechtsanwaltsfachangestellte bzw. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, die die in § 3 der Verordnung des Justizministeriums über die laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung und Prüfung für den mittleren Justizdienst (Zusatzausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren Justizdienst - ZaPrOmDJu) vom 25. November 2014 genannten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Bewerbung (Anlage 1) erfüllen. Zur Zusatzausbildung kann demnach zugelassen werden, wer

1. die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt (Anlage 2);

2.

a) die Prüfung zur oder zum Justizfachangestellten mit einem Gesamtdurchschnittsergebnis von mindestens 73 Punkten oder                           

b) die Prüfung zur oder zum Justizangestellten mit einem mindestens befriedigenden Gesamtergebnis oder

c) die Ausbildung zur oder zum Rechtsanwaltsfachangestellten oder die Ausbildung zur oder zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten mit einem  Gesamtdurchschnittsergebnis von mindestens 73 Punkten bestanden hat. Hiervon kann in besonders begründeten Einzelfällen eine Ausnahme zugelassen werden (§ 3 Abs. 2 ZaPrOmDJu).

3. für die in § 3 Absatz 1 Nummer 2 LVO-JUM genannte Dauer Aufgaben des mittleren Justizdienstes wahrgenommen hat (Justizfachangestellte - mindestens 1 Jahr, Justizangestellte - mindestens 3 Jahre, Rechtsanwaltsfachangestellte und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte - mindestens 2 Jahre);

4. nach seiner Persönlichkeit und seinen bisherigen Leistungen für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes geeignet erscheint;

5. nach ärztlichem Zeugnis über die erforderliche körperliche Eignung oder als schwerbehinderter Mensch über ein Mindestmaß gesundheitlicher Eignung für die Aufgaben des mittleren Justizdienstes verfügt.

Auf die Altersgrenze für die Einstellung von Beamten in den Landesdienst gemäß § 48 Abs.1 LHO wird hingewiesen, d.h. im Regelfall darf das 42. Lebensjahr bei Ernennung zum 1. August 2025 nicht vollendet sein, Ausnahmen hiervon können vor-liegen, wenn Betreuungs- und Pflegezeiten für Kinder unter 18 Jahren oder für nach ärztlichen Gutachten pflegebedürftige sonstige Angehörige geleistet wurden, oder Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet wurde. Interessierte, bei denen eine solche Ausnahme vorliegen könnte, werden um Vorlage der Zulassungsunterlagen gebeten, damit eine konkrete Prüfung des Einzelfalls erfolgen kann.
Die Zusatzausbildung steht insbesondere auch befristet Beschäftigten offen. Sie kann jedoch nicht in Teilzeit absolviert werden. Justiz(fach)angestellte, die derzeit in Teilzeit beschäftigt sind, müssen zumindest für die Dauer der Zusatzausbildung auf Vollzeit aufstocken.

Dem Zulassungsantrag sind beizufügen:

1. ein tabellarischer Lebenslauf
2. ein aktuelles Lichtbild in Passbildgröße
3. Kopie des Schulabschlusszeugnisses
4. Kopien von Zeugnissen und Nachweisen über Beschäftigungen seit der Schulentlassung
5. eine Geburtsurkunde und eine Kopie der Ausweispapiere
6. eine Erklärung, ob und gegebenenfalls wie oft bereits an einem Auswahlverfahren bei einem der Oberlandesgerichte teilgenommen wurde.

Die Behörden werden gebeten, Zulassungsanträge

elektronisch auf dem Dienstweg bis spätestens 12. April 2024

dem Oberlandesgericht unter PoststelleVA@OLGStuttgart.justiz.bwl.de vorzulegen.

Der Bewerbung ist eine von der Dienststelle eingehende Stellungnahme über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sowie die voraussichtliche Eignung der Bewerberin oder des Bewerbers für den mittleren Justizdienst beizufügen.

Mit den geeigneten Bewerberinnen und Bewerber werden Vorstellungsgespräche geführt. Eine schriftliche Befragung (Eignungstest) findet nicht statt.

Die Auswahl und Zulassung der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt durch das Oberlandesgericht.

Anlage 1 

Anlage 2

Ausbildungsvorschriften

Ansprechpartner:

Sachbearbeiterin:

Frau Limpp
Telefon: 0711/212-3092
E-Mail: Nina.Limpp@OLGStuttgart.justiz.bwl.de
(Montag - Freitag jeweils vormittags)

Referentin:

Frau Kuhn
Telefon: 0711/212-3232
E-Mail: Katrin.Kuhn@olgstuttgart.justiz.bwl.de



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