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Gerichtsvollzieher/in (LL.B.)
Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen über die Ausbildung zur/zum Gerichtsvollzieher/in (LL.B.).
- Allgemeine Informationen
- Aufgabengebiet
- Bewerbung
- Auswahlverfahren
- Informationen
I. Allgemeine Informationen
Der Studiengang Gerichtsvollzieher/in (LL.B.) ist neu und wird bundesweit erstmals ab 01.09.2016 in Baden-Württemberg angeboten.
Als Teil der Justiz tragen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher dazu bei, Gerichtsentscheidungen umzusetzen und den Rechtsfrieden unter den Beteiligten zu sichern.
Sie sind auch befugt, eigenverantwortlich über die zwangsweise Durchsetzung von Ansprüchen zu entscheiden - dabei sind sie
ausschließlich an das Gesetz gebunden.
Abwechslung und Vielseitigkeit ergeben sich aus dem Mix von Büro- und Außendiensttätigkeiten.
- Ausbildungsverlauf:
Beginn: jeweils 1. September jeden Jahres - erstmals 2016 -
Dauer: 3 Jahre - Fachwissenschaftliches Studium von insgesamt 24 Monaten an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen und praktische Ausbildung bei einem Amtsgericht und bei Gerichtsvollziehern
- Während des Studiums:
- Beamtin/Beamter auf Widerruf mit der Dienstbezeichnung
"Gerichtsvollzieheranwärter/in"
- monatliche Bezüge i.H.v. derzeit 1.248,78 EUR - Abschluss der Ausbildung nach Bestehen der einzelnen Themenmodule und der Bachelorarbeit und Verleihung des
Grades "Bachelor of Laws" (LL.B.)
- Berufseinstieg/-aufstieg:
- Einstellung in den Landesdienst in Besoldungsgruppe A 9
- Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Besoldungsgruppe A 11
- über die Beamtenbesoldung hinaus erhalten Gerichtsvollzieher/innen in
Baden-Württemberg einen Anteil an den erwirtschafteten Gebühren als
zusätzliche Vergütung
II. Aufgabengebiet:
Zu den Schwerpunkten der Gerichtsvollziehertätigkeit gehören unter anderem:
- Zwangsvollstreckung sofern dafür nicht die Gerichte zuständig sind, z. B.:
- Einholung einer Vermögensauskunft beim Schuldner oder bei Dritten
- Pfändung von Sachen des Schuldners und deren Verwertung
- Wegnahme einer beweglichen Sachen
- Räumung einer Wohnung - Durchführung von Zustellungen wichtiger Dokumente
III. Bewerbung:
Wo? |
Oberlandesgericht |
Wann? |
bis spätestens 15. Januar Das Auswahlverfahren beginnt bereits im Oktober für den |
Wie? |
Im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens. Hierzu benötigen Sie folgende Unterlagen: |
Voraussetzungen |
- Abitur, Fachhochschulreife oder einen anderen |
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig in den Landesdienst eingestellt.
Das Bewerbungsverfahren für den Studienbeginn 1. September 2020 ist jetzt geöffnet:
Hier geht's zur Online-Bewerbung
IV. Auswahlverfahren
Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden zu einem Auswahlgespräch eingeladen. Das Auswahlgespräch besteht aus
- einem Einzelgespräch (Dauer ca. 15
Minuten)
- einem schriftlichen Test (Dauer ca. 45 Minuten) und
- einem anschließenden Gruppengespräch (Dauer ca. 40 Minuten)
Diese Auswahlinstrumente dienen der Feststellung, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber über die notwendigen Schlüsselqualifikationen und Eigenschaften für den Vorbereitungsdienst sowie einer sich anschließenden Berufstätigkeit als Gerichtsvollzieherin oder Gerichtsvollzieher verfügt.
Die Auswahlentscheidung richtet sich nach Eignung und Befähigung der jeweiligen Bewerberin oder des jeweiligen Bewerbers.
V. Informationen
www.mit-recht-in-die-zukunft.de
Bewerbungsbogen (Stand August 2019)
Modulhandbuch Gerichtsvollzieherstudium (Stand April 2016, PDF)
Verwaltungsvorschrift Vorbereitungsdienst der Gerichtsvollzieheranwärterinnen und -anwärter (Stand Mai 2016, PDF)
Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Gerichtsvollzieherdienst (Stand Januar 2016, PDF)
Das Land Baden-Württemberg bietet über das JobTicket-BW einen monatlichen Zuschuss zum Gehalt in Höhe von 25 Euro bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel an. Weitere Informationen zu den beteiligten Verkehrsverbünden erhalten Sie unter
https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw
Ansprechpartner:
Sachbearbeiterin:
Frau Zogu
Telefon: 0711/212-3094
E-Mail: Fjolla.Zogu@OLGStuttgart.justiz.bwl.de
Referentin:
Frau Senft
Telefon: 0711/212-3220
E-Mail: Sandra.Senft@OLGStuttgart.justiz.bwl.de
