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Die Verwaltungsabteilung stellt sich vor 


Die „Verordnung der vorläufigen Regierung über die Errichtung von Verwaltungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten“ vom 8. Juni 1953 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg Seite 84) ist Rechtsgrundlage für die Bildung - und das Bestehen - der Verwaltungsabteilungen bei den Oberlandesgerichten Stuttgart und Karlsruhe. Die bei der Gründung des Bundeslandes Baden-Württemberg im Jahr 1952 nicht ausdrücklich auf das Justizministerium übertragenen Justizverwaltungsgeschäfte gingen in die Zuständigkeit der am 1. Juli 1953 gebildeten „Verwaltungsabteilungen“ bei den Oberlandesgerichten in Stuttgart und Karlsruhe (jeweils für ihren Bezirk) über.

Die Verwaltungsabteilungen nehmen in der Justizverwaltung die Stellung einer Mittelbehörde ein.

Zum Zuständigkeitsbereich der Stuttgarter Verwaltungsabteilung gehören das Oberlandesgericht Stuttgart, 8 Landgerichte, 56 Amtsgerichte, die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart und 8 Staatsanwaltschaften. Hinsichtlich der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaften beschränkt sich die Zuständigkeit auf die Personalverwaltung.

Der zu verwaltende Personalbestand beläuft sich auf ca. 850 Beamte des gehobenen Justizdienstes (Rechtspfleger), ca. 300 Bezirksnotare, ca. 250 Rechtspflegeranwärter (Studenten), ca. 300 Gerichtsvollzieher, ca. 850 Beamte des mittleren Justizdienstes (Justizfachwirte), ca. 350 Beamte des mittleren Justizwachtmeisterdienstes sowie ca. 2.300 Justizangestellte. Jährlich werden etwa 400 Rechtsreferendare und 120 Anwärter für die Laufbahnen des gehobenen sowie ca. 100 Justizfachangestellte ausgebildet (siehe die besonderen Informationen zur Ausbildung und zur Referendarausbildung). Das dafür zur Verfügung stehende Personalbudget beträgt pro Jahr ca. 210 Millionen Euro.

Durch die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel für die o.g. Gerichte wird eine weitere Grundlage für einen funktionsgerechten Geschäftsablauf geschaffen. So wirkt die Verwaltungsabteilung bei der Aufstellung des Haushaltsplans für das Land Baden-Württemberg mit, legt die Höhe der Budgets für die einzelnen Dienststellen fest (dezentrale Budgetverantwortung) und organisiert zentrale Beschaffungen. Zusammen mit dem Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg sorgt sie weiter für eine sachgerechte Unterbringung der Behörden.

Zuständigkeiten im Einzelnen mit Erreichbarkeit

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