In Familiensachen ist das Oberlandesgericht in zweiter Instanz für Beschwerden
gegen Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht zuständig.
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In Familiensachen ist das Oberlandesgericht in zweiter Instanz für Beschwerden
gegen Beschlüsse des Amtsgerichts - Familiengericht zuständig.