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Anstelle der Ersten juristischen Prüfung verfügen Sie über einen ausländischen Hochschulabschluss

Hier finden Sie:

Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber mit ausländischem Hochschulabschluss 

den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung 

den Wortlaut des § 112 a DRiG 

den Wortlaut von § 8 JAPrO-BW 

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an

RiLG Traa                 
Telefon: 0711 212 3200                   
E-Mail: referendariat@olgstuttgart.justiz.bwl.de