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Justizfachangestellte/r
Hier erhalten Sie Informationen über die Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten
Was machen Justizfachangestellte?
Wie hoch
ist die Ausbildungsvergütung?
Was erwartet mich nach der Ausbildung?
Was machen Justizfachangestellte?
Justizfachangestellte arbeiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften im Team mit Justizfachwirten und unterstützen dabei Richter, Staatsanwälte und Rechtspfleger. Sie sind für den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebs verantwortlich.
Justizfachangestellte bearbeiten beispielsweise den Posteingang und Postausgang und erstellen Schriftstücke aller Art (z. B. Ladungen an Parteien und Zeugen). Daneben gehört zu Ihren Aufgaben die Anlage und Verwaltung von Akten, die Überwachung von Fristen, die Berechnung und Einforderung von Gerichtskosten, die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen, die Protokollführung in Gerichtsverhandlungen.
Gleichzeitig sind sie wichtige Ansprechpartner für die ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger und berücksichtigen deren besondere Situation und Interessen.
Ein Film über das breit gefächerte Tätigkeitsfeld der Justizfachangestellten kann hier abgerufen werden.
Wie läuft die Ausbildung ab?
Die Ausbildung beginnt nach den Sommerferien jeweils am 1. September und dauert 2,5 Jahre.
Während der Ausbildung wechseln sich Blockunterricht in einer
Berufsschule und praktische Ausbildungszeiten ab. Die praktische
Ausbildung erfolgt bei Gerichten und Staatsanwaltschaften.
In den Ausbildungszentren findet zusätzlich praxisbegleitender
Unterricht statt. Die mit Unterrichts- und EDV-Räumen ausgestatteten
Ausbildungszentren befinden sich bei den Amtsgerichten Ellwangen,
Heilbronn, Ludwigsburg, Ravensburg, Rottweil, Stuttgart, Tübingen,
Ulm und Waiblingen. Hier werden die Auszubildenden von qualifizierten
Ausbildungsleiter/innen betreut und unterrichtet.
Wie hoch ist die Ausbildungsvergütung?
Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt ab 1. Januar 2020
- im ersten Ausbildungsjahr 1.036,82 Euro
- im zweiten Ausbildungsjahr 1.090,96 Euro,
- im dritten Ausbildungsjahr 1.140,61 Euro.
Was erwartet mich nach der Ausbildung?
-
Einstellung in den Landesdienst im Angestelltenverhältnis (bei Ein-
stellung in Serviceeinheit Entgeltgruppe 6) -
Aufstiegsmöglichkeiten in höhere Entgeltgruppen bei Ausübung
anspruchsvoller Tätigkeiten -
Möglichkeit einer sechsmonatigen Zusatzausbildung für die Laufbahn
des mittleren Justizdienstes
Wie bewerbe ich mich?
Sie können sich ab sofort für den Ausbildungsbeginn 1. September 2020 online bewerben.
Bewerben kann sich, wer einen guten Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand besitzt.
Schwerbehinderte werden bei entsprechender Eignung vorrangig in den Landesdienst eingestellt.
Einstellungen erfolgen jeweils zum 1. September durch die Ausbildungszentren im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart.
Das gewünschte Ausbildungszentrum kann innerhalb des Online-Bewerbungsverfahrens
ausgewählt werden. Die Auswahl mehrerer Ausbildungszentren ist möglich.
Bewerben Sie sich frühzeitig, denn das Online-Portal wird geschlossen, sobald alle
Ausbildungsplätze
vergeben sind. Beim Ausbildungszentrum Ulm wurden bereits alle Ausbildungsplätze vergeben.
Im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens benötigen Sie folgende Unterlagen:
- das Bewerbungsschreiben
- ein Lichtbild aus neuster Zeit
- einen individuell gestalteten Lebenslauf
- die Schulzeugnisse der letzten 3 Schulhalbjahre - bei Wirtschaftsschülern auch das Zeugnis über den Hauptschulabschluss
- ggf. Zeugnisse über bestandene Prüfungen
- ggf. Zeugnisse über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten seit Beendigung der Schulzeit
- bei Minderjährigen eine Einwilligungserklärung der gesetzlichen Vertreter (in der Regel Vater und Mutter)
Eine Farbbroschüre sowie weitere Informationen finden Sie unter
www.mit-recht-in-die-zukunft.de
Das Land Baden-Württemberg bietet über das JobTicket-BW einen monatlichen Zuschuss zum Gehalt in Höhe von 25 Euro bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel an. Weitere Informationen zu den beteiligten Verkehrsverbünden erhalten Sie unter
https://lbv.landbw.de/service/jobticket-bw
Ansprechpartner:
Referentin:
Frau Kuhn
Telefon: 0711/212-3232
E-Mail: Katrin.Kuhn@OLGStuttgart.justiz.bwl.de
Sachbearbeiterin:
Frau Limpp
Telefon: 0711/212-3092
E-Mail: Nina.Limpp@OLGStuttgart.justiz.bwl.de
(Montag - Freitag jeweils vormittags)
