Oberlandesgericht Stuttgart
Verwaltungsabteilung – Abt. VII (Eheabteilung)
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Allgemeine Hinweise zum Befreiungsverfahren
Hier können Sie die allgemeinen Hinweise des Oberlandesgerichts -Verwaltungsabteilung- Stuttgart zum Verfahren auf Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses nach § 1309 Abs. 2 BGB finden.