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Informationen nach Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung

Wie das Oberlandesgericht Stuttgart Ihre personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren verarbeitet

1. Wer ist für die Datenverarbeitung für Bewerbungsverfahren verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

a) Verantwortliche Stelle

Ihre personenbezogenen Daten werden durch das Oberlandesgericht, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart verarbeitet.

b) Ihr Ansprechpartner bei Fragen zum Datenschutz

Es gibt eine für den Datenschutz zuständige Person, an die Sie sich bei datenschutzrechtlichen Fragen wenden können:
Die Datenschutzbeauftragte/ der Datenschutzbeauftrage bei dem Oberlandesgericht, Olgastraße 2, 70182 Stuttgart Datenschutz@OLGStuttgart.justiz.bwl.de

Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen in Verwaltungsangelegenheiten zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zum Bewerbungsverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.

 

2. Welche personenbezogenen Daten werden zu welchen Zwecken verarbeitet?

Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten, die uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung offengelegt werden, nur, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben des Oberlandesgerichts erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt haben. Der Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten liegt in der Durchführung des jeweiligen Bewerbungsverfahrens. Wir verarbeiten die Daten, die uns im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung bekannt werden, ausschließlich um Ihre Eignung für die Stelle zu prüfen und das Bewerbungsverfahren durchzuführen. Insbesondere ergeben sich solche Daten aus den Bewerbungsunterlagen oder einem Vorstellungsgespräch. Diese personenbezogenen Daten können sein:
Name, Vorname, Geburtsname, Adresse/andere Kontaktdaten (Telefon, E-Mail-Adresse), Geburtsdatum und -ort‚ Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Beruf, Legitimationsdaten, Kontodaten, sämtliche Daten, die das Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis betreffen (z.B. Datum und Ergebnis von Laufbahnprüfungen, Besoldungsgruppe, Entgeltgruppe, Umfang der Beschäftigung, Beförderungen, Höhergruppierungen, Dienstalter, Beschäftigungszeit, Zeiten von Beurlaubungen usw.).Vor Anbahnung eines konkreten Dienstverhältnisses kann eine Überprüfung zur Verfassungstreue durch einen sogenannten „Backgroundcheck“ mittels Internet- und Social-Media-Recherche durchgeführt werden. Dabei werden lediglich Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen verarbeitet. Bei den dabei verarbeiteten Daten kann es sich um besonders schützenswerte Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) nach Art. 9 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) handeln.


3. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?

Wir können Ihre personenbezogenen Daten grundsätzlich nur bei Ihnen als betroffener Person erheben. Ausnahmsweise werden – nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften oder mit Ihrer Einwilligung– bei anderen Stellen, zum Beispiel bei Gerichten, Staatsanwaltschaften oder anderen öffentlichen Stellen Informationen eingeholt, die wir andernfalls bei

Ihnen direkt erheben müssten, wie beispielsweise eine unbeschränkte Auskunft

aus dem Bundeszentralregister bei dem Bundesamt für Justiz.

 
4. Auf welcher rechtlichen Grundlage basiert das?

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der DS-GVO, des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) und des einschlägigen Fachrechts wie dem Landesbeamtengesetz (LBG). Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in dem Bewerbungsverfahren sind § 15 Absatz 1 LDSG, § 83 Absatz 1 LBG sowie Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe a, c und e DS-GVO. Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung und Durchführung eines Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnisses erforderlich sind. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten in Bewerbungsverfahren ist primär § 15 Absatz 1 Landesdatenschutzgesetz. Danach ist die Verarbeitung der Daten zulässig, die im Zusammenhang mit der Entscheidung über die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe e und g DS-GVO in Verbindung mit § 15 Absatz 2 LDSG verarbeitet, soweit dies für die Durchführung des Bewerbungs- und Einstellungsverfahrens erforderlich ist. Sollten die Daten nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gegebenenfalls zur Rechtsverfolgung erforderlich sein, kann eine Datenverarbeitung auf Basis der Voraussetzungen von Artikel 6 DS-GVO, insbesondere zur Wahrnehmung von berechtigten Interessen nach Artikel 6 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe f DS-GVO erfolgen. Unser Interesse besteht dann in der Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen.

Zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, oder wenn Sie in eine solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.


5. Muss ich meine personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen?

Es besteht keine Verpflichtung zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten. Dies gilt sowohl für die nach gesetzlichen Vorschriften verarbeiteten Daten als auch für diejenigen Verarbeitungen, die wir auf der Grundlage Ihrer Einwilligung durchführen. Soweit wir Ihre personenbezogenen Daten auf der Grundlage gesetzlicher Erlaubnistatbestände verarbeiten, kann Ihre Bewerbung nicht berücksichtigt werden, wenn Sie Ihre Daten nicht bereitstellen. Soweit wir Ihre Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erbitten, entstehen Ihnen bei einer Weigerung keine rechtserheblichen Nachteile; wir müssen Sie allerdings in diesem Fall bitten, die entsprechenden Daten selbst bei den speichernden Stellen anzufordern und uns zu übermitteln. Kommen Sie dem nicht nach, kann Ihre Bewerbung ggf. nicht berücksichtigt werden. 

 
6. Wie lange werden die Daten gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten/Bewerbungsunterlagen werden im Grundsatz spätestens 2 Jahre nach dem Versand einer ablehnenden Entscheidung vernichtet, soweit eine längere Speicherung nicht zur Rechtsverteidigung oder der Sicherstellung von grundrechtlich verankerten Gleichbehandlungsansprüchen erforderlich ist bzw. der Bewerber/die Bewerberin einer längeren Speicherung z.B. für eine zukünftige Stellenausschreibung ausdrücklich zustimmt. In den Fällen, in denen Bewerbungsverfahren mit standardisierten Auswahlverfahren (z.B. für die Vergabe von Studien- oder Ausbildungsplätzen) durchgeführt werden, kann die Speicherdauer allerdings bis zu zehn Jahre betragen, um Wiederholungsvorteile früherer Bewerber bei der Bewerberauswahl berücksichtigen zu können. Für Ihren konkreten Einzelfall geben wir auf gesonderte Anfrage gerne Auskunft (zu Ihrem Auskunftsrecht vgl. auch unter Ziff. 8).
Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung überführen wir die Daten in unser Personalinformationssystem und die Personalakte. Zudem nutzt das Oberlandesgericht in diesem Fall Ihre Daten für planerische, organisatorische, personelle, soziale oder haushalts- und kostenrechnerische Maßnahmen, insbesondere zu Zwecken der Personalplanung und des Personaleinsatzes (§ 83 Absatz 1 LBG).

 
7. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?

Das Oberlandesgericht Stuttgart legt im legt im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens Ihre personenbezogenen Daten seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.

a)    Innerhalb des Oberlandesgerichts Stuttgart werden Ihre personenbezogenen Daten nur denjenigen Personen offengelegt, die mit der Durchführung des Verfahrens oder nach dessen Abschluss mit der Aufbewahrung der Akten betraut sind, in denen Ihre Daten verarbeitet werden.
Das zuständige Ausbildungs- bzw. Personalreferat sichtet Ihre Bewerberdaten nach Eingang Ihrer Bewerbung. Geeignete Bewerbungen werden dann intern an die Abteilungsverantwortlichen des Ausbildungs- bzw. Personalreferats und an die Abteilungsverantwortlichen für die jeweils offene Position, ggfls. den Mitgliedern eines Auswahlausschusses sowie an den Personalrat, an die/den Beauftragte/n für Chancengleichheit und gegebenenfalls an die Schwerbehindertenvertretung weitergeleitet.

Bei gemeinsamen Einstellungsverfahren oder um bei gemeinsam genutzten strukturierten Einstellungsverfahren eine Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber sicherzustellen, können personenbezogene Daten mit anderen Oberlandesgerichten ausgetauscht werden.

b)    Im Fall einer Einstellung ist auch das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten.

Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen der Landesverwaltung oder sonstigen ausgewählten Dienstleistern zusammen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten. Diesen werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.


Eine Datenübermittlung in Länder außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) oder eine internationale Organisation erfolgt nur, soweit Sie eingewilligt haben oder im Rahmen der jeweiligen Verfahren in Form der gesetzlich erlaubten Rechtshilfe.


8. Automatisierte Einzelfallentscheidungen oder Maßnahmen zum Profiling?

Wir nutzen keine rein automatisierten Verarbeitungsprozesse zur Herbeiführung einer Entscheidung.

9. Ihre Rechte als betroffene Person

Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie uns gegenüber geltend machen können: 

a)    Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO 
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten; ist dies der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen. Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DS-GVO). 

 

b)    Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DS-GVO
Sie haben nach Artikel 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung – zu verlangen. Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO zu, insbesondere dann, wenn die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Akten abgelaufen sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufgefordert vernichten. Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO besteht ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

 

c)    Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DS-GVO
Sie haben gemäß Artikel 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder anderen gesetzlichen Regelungen.

 

d)    Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz, Artikel 77 DS-GVO
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an den


Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart


zu wenden.
Bitte beachten Sie, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Gerichte innehat und eine Aufsicht auch nur ausübt, soweit die Gerichte nicht rechtsprechend tätig werden.