Gerichtsabteilung |
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Verwaltungsabteilung | ||
Olgastraße 2 70182 Stuttgart |
Olgastraße 80/86 70182 Stuttgart |
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Vermittlung: (0711) 212-0 Telefax: (0711) 212-3024 |
Vermittlung: (0711) 212-0 Telefax: (0711) 212-3231 |
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Nachtbriefkasten: Urbanstr. 20 (Eingang Landgericht) |
Nachtbriefkasten: Urbanstr. 20 (Eingang Landgericht) |
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Wegweiser |
Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen können schriftlich, per Telefax, nach Terminvereinbarung zur Niederschrift vor der Urkundsbeamtin/des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail ist allerdings nicht zulässig. Die einzelnen Schritte zur elektronischen Einreichung sowie alle notwendigen Informationen hierfür finden Sie auf www.ejustice-bw.de. Beachten Sie bitte, dass in zahlreichen gerichtlichen Verfahren ein Anwaltszwang bestehen kann und es zudem besondere Bestimmungen hinsichtlich einer zu wahrenden Form für Klagen, Anträge, Rechtsmittel und sonstige Prozesserklärungen geben kann.
Coronavirus (COVID-19) - Schutzmaßnahmen beim Oberlandesgericht
Aufgrund der aktuellen dynamischen Entwicklungen zum Coronavirus (COVID-19) sind zur effektiven Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus in allen Bereichen weitere Maßnahmen erforderlich. So sind auch bei Gericht die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Für den seit 27. April 2020 wieder erweiterten Dienstbetrieb sind ergänzende Schutz- und Organisationsmaßnahmen ergriffen worden. U. a. sind Sitzplätze für an Gerichtsverhandlungen teilnehmende Besucher bis auf weiteres zur Gewährung der Sicherheitsabstände nur in reduzierter Zahl vorhanden.
Rechtssuchende und Verfahrensbeteiligte sollten sich – sofern sie nicht ohnehin individuelle Hinweise in ihren jeweiligen Verfahren erhalten – nach Möglichkeit vorab über besondere Sprechzeiten oder die Notwendigkeit einer vorherigen Anmeldung informieren und zunächst eine telefonische oder schriftliche Kontaktaufnahme anstelle von persönlicher Vorsprache in Erwägung ziehen.
Für aus dem Ausland einreisende Personen besteht aufgrund der Corona-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundes gegebenenfalls eine Verpflichtung zur Quarantäne.
Verfügung vom 16.11.2022
Allen Personen wird innerhalb des Oberlandgerichts Stuttgart und des Landgerichts Stuttgart das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) oder Atemschutzmaske (FFP2-Maske oder vergleichbar) empfohlen.
Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet sind oder die nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes zur Absonderung verpflichtet sind, dürfen das Oberlandesgericht und das Landgericht Stuttgart nur betreten, sofern sie durchgehend eine medizinische Maske oder Atemschutzmaske tragen.
Die während einer Gerichtsverhandlung geltenden Regelungen werden von den Vorsitzenden getroffen.
gez. Dr. Mosthaf |
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gez. Dr. Singer |
Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht |
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Präsident des Landgerichts |
Corona - Zutrittsverbot OLG/LG Verfügung vom 16.11.2022
Das Landgericht und Oberlandesgericht Stuttgart beteiligen sich im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Nachdenken über den Rechtsstaat“ an „30 Tage im November - Vom Wert der Menschenrechte" (hier) mit neuen Veranstaltungen, beginnend ab 15.11.2022.
Auf unserer Unterseite "Nachdenken über den Rechtsstaat" finden Sie weitere Informationen zu den Veranstaltungen.