Zeugen und Sachverständige können bei allen Verfahrensarten, die vor den ordentlichen Gerichten zulässig sind, als Beweismittel zur Überzeugungsbildung der Person, die über einen Sachverhalt entscheiden muss, herangezogen werden.
Für Zeugen stehen hier nützliche Informationen zum Download bereit:
Merkblatt
für Zeugen (PDF, 11 KB)
Entschädigungsantrag
(PDF, 256 KB)
Verdienstausfallbescheinigung
(PDF, 244 KB)
Merkblatt Kind
als Zeuge (PDF, 6 KB)