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Zivilsachen

In Zivilsachen ist das Oberlandesgericht in der Regel zweitinstanzlich tätig. Das Zivilrecht (auch bürgerliches oder privates Recht genannt) dient dem rechtlichen Interessenausgleich der in der Gesellschaft lebenden oder handelnden Personen untereinander.

Zivilrechtsstreitigkeiten sind vorwiegend Rechtsstreitigkeiten zwischen Privatleuten oder Firmen mit zahlreichen Haupt- und Nebengebieten. Beispiele sind Streitigkeiten aus Miete, Kauf, Werkvertrag (z.B. Bausachen) und Schadensersatzklagen (z.B. nach Verkehrsunfall) sowie Erbstreitigkeiten. Zivilrechtsstreitigkeiten sind häufig auf Zahlung gerichtet, können aber auch andere Ziele haben - etwa die Herausgabe bestimmter Gegenstände, Widerruf ehrverletzender Äußerungen, Unterlassung oder Vornahme bestimmter Handlungen. Ausgenommen sind Streitigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, die zwar auch zivilrechtlicher Natur sind, für die die aber nur die Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig ist.

Es ist zu beachten, dass bei den meisten Zivilrechtsstreitigkeiten beim Oberlandesgericht ein sogenannter Anwaltszwang herrscht. Das bedeutet, dass die Partei selbst nicht wirksam Anträge stellen oder  Schriftsätze einreichen kann. Sie muss sich bei ihrem Vorbringen in Schriftsätzen und auch in der mündlichen Verhandlung von einem zugelassenen Rechtsanwalt vertreten lassen.

Das heißt natürlich nicht, dass die Partei nicht zur mündlichen Verhandlung mitkommen darf - im Gegenteil: die Anwesenheit ist meist erwünscht oder das sogenannte "persönliche Erscheinen" wird vom Gericht sogar angeordnet, weil die betroffene Partei selbst befragt werden soll und oft wichtige ergänzende Angaben machen kann.

Weitere informationen dazu erhalten Sie auch auf den Seiten:

  Parteien im Zivilprozess

  Rechtsanwälte beim Oberlandesgericht

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