Sachlich ist das Oberlandesgericht - neben zahlreichen Sonderzuständigkeiten - als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für
Zivil- und Familiensachen, als Revision- und Beschwerdeinstanz in Strafsachen sowie als Beschwerdeinstanz
für Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zuständig.
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Aufgaben und Verfahren.
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