Der 7. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart verhandelt ab
Montag, 13. April 2026, 9.30 Uhr
im Oberlandesgericht Stuttgart, Saal 18,
Olgastraße 2, 70182 Stuttgart
unter dem Vorsitz von Manuela Haußmann ein Staatsschutzverfahren gegen drei deutsche Staatsangehörige, denen jeweils vorgeworfen wird, eine terroristische Vereinigung unterstützt (§ 129a Absatz 1 Nr. 1 und Nr. 2, Absatz 2 Nr. 2, Absatz 5 Satz 1 StGB) und tateinheitlich hierzu Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens (§§ 83 Absatz 1, 27 Abs. 1 StGB) geleistet zu haben.
Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf
Mittwoch, 15. April 2026,
Dienstag, 21. April 2026,
Mittwoch, 29. April 2026,
Donnerstag, 30. April 2026,
Montag, 18. Mai 2026,
Donnerstag, 21. Mai 2026, 11:15 Uhr
Dienstag, 9. Juni 2026,
Montag, 15. Juni 2026,
Montag, 22. Juni 2026,
Montag, 29. Juni 2026 und
Donnerstag, 2. Juli 2026,
jeweils um 9:30 Uhr in Saal 18, Oberlandesgericht Stuttgart,
Olgastraße 2, 70182 Stuttgart
Mit sitzungspolizeilicher Verfügung vom 7. April 2026 wurde für die Sitzungstage ein Akkreditierungsverfahren und eine Pool-Lösung für Film-, Foto- und Tonaufnahmen angeordnet.
Die Akkreditierungsfrist endet jeweils um 15:00 Uhr des zweiten Werktags vor dem jeweiligen Sitzungstag, somit für den Prozessauftakt
(Montag, 13. April 2026) am Freitag, den 10. April 2026 (15:00 Uhr).
Die interessierten Fernsehsender, Agenturen oder Fotografen können sich schriftlich oder per Mail und unter namentlicher Benennung des Ansprechpartners (Vor- und Zuname) sowie unter Angabe der Zugehörigkeit zu einem Medienorgan (Sender, Sendeanstalt, Agentur, freier Fotograf usw.) ab sofort akkreditieren. Anfragen sind an das Akkreditierungspostfach der Pressestelle des Oberlandesgerichts
pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de
gerichtet werden.
Auf Verlangen ist ein gültiger Presseausweis oder sonst geeigneter Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu
übermitteln.
Für Film-, Foto- und Tonaufnahmen im Sitzungssaal werden für jeden Sitzungstag Medienpools gebildet. Zugelassen werden zwei Fernsehteams (ein öffentlich-rechtlicher und ein privatrechtlicher Sender, die jeweils aus höchstens drei Personen bestehen) sowie fünf Fotografen (drei Agenturfotografen und zwei freie Fotografen). Für Tonaufnahmen werden drei Aufnahmeteams, die jeweils aus höchstens zwei Personen bestehen dürfen, zugelassen. Pool-Führer haben sich schriftlich zu verpflichten, das entstehende Material ihren Konkurrenzunternehmen oder weiteren Medienvertretern unverzüglich und kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Gehen mehr Akkreditierungsgesuche ein als zugelassen werden, entscheidet bei der Vergabe der Poolplätze die Reihenfolge des
Eingangs.
Ein Akkreditierungsverfahren für schreibende Journalisten ist nicht angeordnet. Bis zehn Minuten vor Beginn des jeweiligen Sitzungstages sind 5 Sitzplätze für Medienvertreter reserviert. Die reservierten Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.
Die näheren Bestimmungen können Sie der anliegenden sitzungspolizeilichen Verfügung der Vorsitzenden entnehmen.