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Der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart beginnt am

 

Donnerstag, 23. April 2026 um 9.00 Uhr

im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim (OPS), Saal 2
Asperger Straße 47, 70439 Stuttgart

 

unter dem Vorsitz von Herbert Anderer ein Staatsschutzverfahren gegen einen zum Zeitpunkt des Verhandlungsauftakts 48 Jahre alten deutschen Staatsangehörigen, dem vorgeworfen wird, sich mitgliedschaftlich an der ausländischen terroristischen Vereinigung „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK) beteiligt zu haben.

 

Weitere Verhandlungstermine sind bestimmt auf

 

Dienstag, 28. April 2026,

Donnerstag, 7. Mai 2026,

Donnerstag, 21. Mai 2026,

Dienstag, 9. Juni 2026,

Dienstag, 16. Juni 2026,

Dienstag, 23. Juni 2026,

Dienstag, 30. Juni 2026,

Donnerstag, 9. Juli 2026,

Dienstag, 14. Juli 2026,

Donnerstag, 23. Juli 2026,

Donnerstag, 30. Juli 2026,

Freitag, 31. Juli 2026,

Montag, 31. August 2026,

Dienstag, 1. September 2026,

Donnerstag, 3. September 2026,

Dienstag, 8. September 2026,

Donnerstag, 10. September 2026,

Dienstag, 15. September 2026,

Donnerstag, 17. September 2026,

Dienstag, 22. September 2026,

Donnerstag, 24. September 2026,

Dienstag, 29. September 2026,

Donnerstag, 8. Oktober 2026,

Dienstag, 13. Oktober 2026,

Donnerstag, 15. Oktober 2026,

Dienstag, 20. Oktober 2026,

Donnerstag, 22. Oktober 2026,

Donnerstag, 5. November 2026,

Dienstag, 10. November 2026,

Donnerstag, 12. November 2026,

Dienstag, 17. November 2026,

Donnerstag, 19. November 2026,

Dienstag, 24. November 2026,

Donnerstag, 26. November 2026,

Dienstag, 1. Dezember 2026,

Donnerstag, 3. Dezember 2026,

Dienstag, 8. Dezember 2026,

Donnerstag, 10. Dezember 2026,

Dienstag, 15. Dezember 2026 und

Donnerstag, 17. Dezember 2026,

 

jeweils 9:00 Uhr im Oberlandesgericht Stuttgart, Prozessgebäude Stammheim (OPS), Saal 2.

 

Mit sitzungspolizeilicher Verfügung des Vorsitzenden vom 9. April 2026 wurde mit Blick auf Medienvertreter unter anderem das Folgende geregelt:

 

Am ersten Hauptverhandlungstag und dem Tag einer möglichen Urteilsverkündung sind außerhalb der Hauptverhandlung Aufnahmen durch bis zu vier Fernsehteams, drei Ton-Aufnahmeteams und vier Fotografen/Fotografinnen gestattet. An weiteren Hauptverhandlungstagen werden Aufnahmen ggf. nach Einzelfallprüfung gestattet.

Bei Interesse sind entsprechende Gesuche per Mail und unter Benennung der Personen, welche die Aufnahmen fertigen, deren Geburtsdatum, (sofern vorliegend) des entsendenden Medienunternehmens und der Kontaktdaten an die Pressestelle des Oberlandesgerichts unter

pressestelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de

zu richten.

Auf Verlangen ist ein gültiger Presseausweis oder sonst geeigneter Nachweis der journalistischen Tätigkeit zu übermitteln.

Dies hat bezüglich des ersten Hauptverhandlungstag bis Dienstag, 21. April 2026, 12:00 Uhr und im Übrigen bis spätestens 12:00 Uhr am zweiten Werktag vor dem jeweiligen Verhandlungstag zu erfolgen.

 

Ein Akkreditierungsverfahren für schreibende Journalisten ist nicht angeordnet. In den vorderen Reihen des Sitzungssaales sind 10 Sitzplätze für Medienvertreter reserviert. Die reservierten Sitzplätze werden in der Reihenfolge des Erscheinens vergeben.

 

Die weitergehenden Bestimmungen können Sie der anliegenden sitzungspolizeilichen Verfügung des Vorsitzenden entnehmen.