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Oberlandesgericht Stuttgart bildet dringend gesuchte Justizfachwirte aus

Datum: 24.07.2018

Kurzbeschreibung: 

Ab 1. Februar 2018 hieß es für 14 Justizfachangestellte private Unternehmungen und Verpflichtungen zunächst zurückzustellen, denn sie haben sich dazu entschieden, dringend gesuchte Beamtinnen des mittleren Justizdienstes zu werden. Es galt die Kenntnisse, der teilweise schon mehrere Jahre zurückliegenden Berufsausbildung wiederaufzufrischen und für einige Monate erneut die „Schulbank“ zu drücken.

Neben dem, für die Teilnehmerinnen gänzlich neuen, Gebiet des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes standen unter anderem Lerneinheiten im materiellen und formellen Zivil- und Strafrecht auf dem Stundenplan.

Die Vizepräsidentin des Oberlandesgerichts Agnes Aderhold dankte dem großartigen Engagement der justizeigenen Dozentinnen und Dozenten, welche die Lehrtätigkeit neben ihrer regulären Arbeit bei einem Gericht oder einer Staatsanwaltschaft übernommen haben und erklärte: „Dem tollen Zusammenhalt des Lehrgangs ist es geschuldet, dass die Teilnehmerinnen mit guten Ergebnissen abgeschlossen haben.“

In einer kleinen Feierstunde am 27. Juli 2018 um 10.00 Uhr wird die Vizepräsidentin im Saal 333 des Oberlandesgerichts den Absolventinnen der laufbahnqualifizierenden Zusatzausbildung ihre Abschlusszeugnisse zusammen mit den Ernennungsurkunden für die Verbeamtung auf Probe ab dem 1. August 2018 übergeben. Dazu werden die Öffentlichkeit und interessierte Medienvertreter herzlich eingeladen.

Die neuen Kolleginnen werden an ihren Dienststellen schon sehnlichst erwartet.

 

Hintergrund:

Die Weiterqualifizierung von Justiz(fach)angestellten ermöglicht es, mittlere Beamtinnen und Beamte (Justizfachwirte) zu gewinnen.

Im Rahmen einer sechsmonatigen Zusatzausbildung erwerben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Laufbahnbefähigung für den mittleren Justizdienst. Die Zusatzausbildung gliedert sich in einen fachtheoretischen Lehrgang von mindestens vier Monaten und eine Praxisphase von höchstens zwei Monaten.

Die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis setzt die erfolgreiche Teilnahme an der schriftlichen Prüfung voraus, welche am Ende des fachtheoretischen Lehrgangs steht.

Im Rahmen der sich anschließenden Praxisphase werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zielgerichtet auf die - in aller Regel - stattfindende Übertragung eines neuen Dienstpostens bzw. neuer Aufgaben vorbereitet.

Ziel der Zusatzausbildung, die das Oberlandesgericht leistungsstarken Justiz(fach)angestellten ermöglicht, ist es, das in den jeweiligen Ausbildungen vermittelte und während der beruflichen Praxis erworbene Wissen zu vertiefen. Zudem sollen weitere Kenntnisse und Fertigkeiten zur Ausübung von herausgehobenen Aufgaben erworben werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind darüber hinaus verpflichtet, durch gewissenhaftes Selbststudium ihr Fachwissen zu erweitern. Sie erhalten während der Dauer der sechsmonatigen Zusatzausbildung ihr bisheriges Gehalt.

Des Weiteren müssen die Interessentinnen und Interessenten die persönlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllen und nach ärztlichem Zeugnis über die erforderliche körperliche Eignung oder als schwerbehinderter Mensch über ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung für die Aufgaben des mittleren Justizdienstes verfügen.

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