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Amtsgericht Stuttgart - Mahngericht -: Dienstposten (w/m/d) "Verfahrensführer beim Zentralen Mahngericht"

Bes.Gr.: A10+Z

Ablauf der Bewerbungsfrist: 12.05.2026

AZ: 2012 – 260/1 AG – MahnG – Stuttgart 

Dienstposten (w/m/d) bei dem Amtsgericht – Mahngericht – Stuttgart

Bei dem Amtsgericht – Mahngericht – Stuttgart ist zum 1. September 2026 ein Dienstposten (w/m/d) mit der Funktion „Verfahrensführer beim Zentralen Mahngericht“ (A10+Z) in Vollzeit zu besetzen.

Das Aufgabengebiet umfasst die ganzheitliche Bearbeitung von Mahnverfahren, soweit die vom Rechtspfleger wahrzunehmenden Geschäfte gemäß Verordnung des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 13.09.2013 (RPflAufgÜBV BW 2013) auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragen wurden.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung sind die abgeschlossene Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/in sowie Erfahrung im mittleren Justizdienst mit entsprechender Beurteilung.

Darüber hinaus müssen der/die Bewerber/in über den Leistungsnachweis für die Ausübung der auf den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertragenen Tätigkeiten des Mahnverfahrens verfügen oder die Ausbildung nach der ZaPrOmDJu vom 25. November 2014 erfolgreich absolviert haben. 

Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an mittlere Beamtinnen und Beamte, die bereits im Bezirk des Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart beschäftigt sind.

Nähere Auskünfte zu Tätigkeit und Arbeitsplatz erteilt Frau Mall, Amtsgericht Stuttgart, Telefon 0711 921-3328, Mail: Poststelle@mahngstuttgart.justiz.bwl.de 

Bewerbungen sind elektronisch über den Dienstweg an das Oberlandesgericht Stuttgart - Verwaltungsabteilung - PoststelleVa@OLGStuttgart.JUSTIZ.bwl.de zu richten.

Hinweis für die Dienststellen:

Eine Anlassbeurteilung ist lediglich auf Anforderung der personalverwaltenden Stelle vorzulegen.