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OLG Stuttgart zum Verhandlungsauftakt des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Porsche Automobil Holding SE

Datum: 25.06.2021

Kurzbeschreibung: 

OLG Stuttgart zum Verhandlungsauftakt des Kapitalanleger-Musterverfahrens gegen die Porsche Automobil Holding SE

Im Kapitalanleger-Musterverfahren gegen die Porsche Automobil Holding SE („PSE“) beginnt am

Mittwoch, 28.07.2021, 10.00 h,

im Großen Saal der Filderhalle, Leinfelden-Echterdingen,

 

die mündliche Verhandlung vor dem zuständigen 20. Zivilsenat des OLG Stuttgart unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Stefan Vatter.

 

Dem Verfahren liegt zugrunde, dass eine Vielzahl von Kapitalanlegern vor dem Landgericht Stuttgart (LG) in den Jahren 2016 und 2017 Schadensersatzklagen gegen die PSE erhoben haben. Sie stützen ihre Klagen jeweils auf die Ansicht, PSE habe Ad-hoc-Mitteilungspflichten in Zusammenhang mit den Vorgängen um die Abschalteinrichtungen in Fahrzeugen des Volkswagen (VW)-Konzerns und mit den Umständen der Aufdeckung dieser Vorgänge in den Jahren 2014 und 2015 bereits vor der tatsächlichen Ad-hoc-Mitteilung vom 22.09.2015 verletzt. Bei der gebotenen früheren Mitteilung wären die Aktien nicht oder zu einem niedrigeren Kurs erworben worden. Unter den Verfahrensbeteiligten ist streitig, ob und unter welchen Umständen neben der VW AG auch die PSE als Mehrheitsgesellschafterin eigenständig zur Veröffentlichung von Ad-hoc-Mitteilungen über kursrelevante Vorgänge im Unternehmen von VW verpflichtet war und inwieweit die etwaige Kenntnis solcher Vorgänge von Vorstandsmitgliedern von VW, die zugleich Vorstände von Porsche waren, oder von anderen VW-Mitarbeiten auch der PSE zuzurechnen sind.

 

Das LG Stuttgart hat mit einem Vorlagebeschluss vom 28.02.2017 dem Oberlandesgericht sogenannte Feststellungsziele zu diesen beiden Fragenkomplexen zur Entscheidung in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) vorgelegt. In einem solchen Musterverfahren sollen die Feststellungsziele verbindlich für die Vielzahl der einzelnen beim LG anhängigen Klagen geklärt werden. Bis zu der rechtskräftigen Entscheidung über die Feststellungsziele müssen die Ausgangsverfahren ausgesetzt werden. Der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts hatte in einem Beschluss vom 27.03.2019 die Ansicht vertreten, dass das Verfahren bis auf Weiteres nicht zulässig sei, weil Fragen um die Vorgänge bei VW, von denen auch die Entscheidungen über die Schadensersatzklagen gegen PSE abhingen, Gegenstand eines umfangreichen Musterverfahrens vor dem OLG Braunschweig seien. Darauf hat der Bundesgerichtshof im Juni 2020 entschieden, dass das Musterverfahren gegen PSE unabhängig vom Braunschweiger Verfahren fortgesetzt werden müsse. Nach Anhörung der Beteiligten hat der 20. Zivilsenat daraufhin mit Beschluss vom 26.10.2020 eine Musterklägerin bestimmt (siehe PM vom 26.10.2020 hier). In der Folge hat die Musterklägerin eine Frist eingeräumt bekommen, um ihre Auffassung zu den mit den Feststellungszielen aufgeworfenen Rechts- und Tatsachenfragen näher zu begründen. Danach hat die Musterbeklagte eine noch laufende Frist zur Stellungnahme erhalten.

 

Zu dem ersten mündlichen Verhandlungstermin am 28.07.2021 hat eine größere Anzahl von Parteivertretern und Rechtsanwälten ihre Teilnahme angekündigt und es ist mit einem verstärkten Interesse der Öffentlichkeit zu rechnen. Daher und aufgrund der pandemiebedingten Schutzmaßnahmen findet die Verhandlung in der Filderhalle in Leinfelden statt. Das Kapitalanleger-Musterverfahren erfordert wegen der großen Zahl Beteiligter, der Komplexität der aufgeworfenen Rechtsfragen und des dementsprechend umfangreichen Prozessstoffs in besonderem Maße ein kooperatives Zusammenwirken der Verfahrensbeteiligten und des Gerichts. In der Auftaktsitzung wird der Senat mit den Beteiligten daher den weiteren Fortgang des Verfahrens und dessen Strukturierung erörtern. In eine inhaltliche Erörterung der einzelnen Sach- und Rechtsfragen wird in dem Verhandlungstermin vom 28.07.2021 noch nicht eingetreten werden. Dies bleibt den weiteren Terminen vorbehalten, die ab Herbst 2021 geplant sind. Details dazu werden auf der Grundlage des Ergebnisses der Auftaktsitzung festgelegt und rechtzeitig veröffentlicht werden.

 

Aktenzeichen:
LG Stuttgart:
   22 AR 1/17
O
LG Stuttgart: 20 Kap 2/17

 

 

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